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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

17.06.2004
Kartenzahlung sicherer machen
Verschmutzte Tastatur an Geldautomaten kann Alarmsignal sein

Nach Informationen des Bundesinnenministeriums hat es im Vergleich zum Vorjahr bei der Kartenkriminalität einen Anstieg um 60 Prozent gegeben. „Diese Zahlen alarmieren“, sagt Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Schon wollen Anbieter, wie zum Beispiel die Deutsche Bahn AG den Karteneinsatz nicht mehr überall akzeptieren.“

Die Kreditwirtschaft ist gefragt, die beliebten und bequemen Karten-Zahlungsmittel noch sicherer zu machen. Doch auch Verbraucher können durch hohe Sorgfalt im Umgang mit den Zahlungskarten Betrug vorbeugen. Dass die PIN - Nummer weder auf der Karte, noch im persönlichen Telefonbuch notiert werden sollte und sie zum Beispiel nicht im Auto liegengelassen werden darf, weiß faktisch Jeder. Andere „brenzlige“ Situationen werden jedoch oft gar nicht erkannt. Insbesondere beim Geld abheben am Automaten oder bei der Kartenzahlung im Handel sollte man aufpassen, dass niemand die PIN erspähen kann. Auch Geldausgabeautomaten sollte man genau ins Visier nehmen. Betrüger könnten diese manipuliert haben. Ist die Tastatur nicht sauber, sondern zum Beispiel öl- oder puderverschmiert, sollte man lieber einen anderen Automaten suchen. Eine Folie über der Tastatur sollte die Alarmglocken ebenfalls schrillen lassen. Vorgebaute Kartenschlitze sind eine weitere Manipulationsmöglichkeit. Auf all diesen Wegen können Betrüger an die Geheimzahl heran kommen.
Auch beim Einsatz der Kreditkarte ist Vorsicht geboten. So sollte die Kartennummer einem Dritten beispielsweise nicht über das Telefon mitgeteilt werden.

Ist es trotz aller Vorsicht zu einem Schadensfall, also einer unberechtigten Abhebung, gekommen, heißt es: Karte unverzüglich sperren lassen. Weigert sich das Kreditinstitut, den entstanden Schaden zu ersetzen, sollte man sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Sachsens Verbraucherschützer haben eine Rechtsprechungsübersicht, aus der hervorgeht, wann Richter das Verbraucherverhalten als grob fahrlässig einstufen und wann nicht. Nur wenn der Vorwurf, grob fahrlässig mit der Karte umgegangen zu sein tatsächlich berechtigt ist, bleibt der Verbraucher auf dem Schaden sitzen. Die 8-seitige Urteilsübersicht kann auch per Fax bezogen werden. Dazu wählt man die Rufnummer 0900-1-146346-0176 ( 0,62 €/Min).



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link22662A.html