Umfrage der Verbraucherschützer unter Kreditnehmern
„Wer einen Ratenkredit aufnehmen möchte, geht oft nicht nur mit einem Darlehensvertrag in der Tasche, sondern zugleich noch mit einer Versicherung nach Hause“, sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Dabei handelt es sich um die so genannte Restschuldversicherung, die bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod unter bestimmten Umständen die weitere Ratenzahlung an die Bank übernehmen soll. Insbesondere Banken, wie zum Beispiel die Citibank, die CC-Bank oder die norisbank verhelfen Verbrauchern zu diesem teuren und aus Verbraucherschutzsicht oft fragwürdigen Versicherungsschutz. Jetzt wollen die Verbraucherzentralen an Hand einer Umfrage gegebenenfalls belegen, ob hinter der Vergabe System steckt.
Den Verbraucherschützern ist in ihrem Beratungsalltag schon oft aufgefallen, dass Ratsuchende den Vertragsabschluss über diese Versicherung nicht bewusst wahrgenommen haben. „Das ist ein Indiz dafür, dass diesbezüglich keine Beratung stattgefunden hat“, kritisiert Hoffmann. Nicht ausgeschlossen ist, dass der Kreditsachbearbeiter gleich von selbst im Darlehensantrag das Kreuz für den Abschluss einer Restschuldversicherung gesetzt hat oder die Bank die Vergabe des Darlehens von dem Abschluss einer solchen Versicherung sogar abhängig machte. Auch dazu sollen jetzt Darlehensnehmer von Verbraucherschützern befragt werden. Wer in letzter Zeit ein Darlehen aufgenommen oder umgeschuldet hat, sollte seine Vertragsunterlagen hervorholen und diese von den Verbraucherschützern vor Ort auf den Abschluss einer Restschuldversicherung und eine eventuelle Kündigung prüfen lassen. Oft kostet dieser Versicherungsschutz mehrere tausend Euro und wird als Einmalbetrag auch gleich noch über das Darlehen mitfinanziert. „So verdienen Bank und Versicherung gemeinsam gut“, gibt die Verbraucherschützerin zu bedenken.
Aus Verbraucherschutzsicht ist eine Absicherung gegen den Todesfall weniger bei Konsumenten, sondern vielmehr bei Hypothekendarlehen, also vorrangig für Häuslebauern wichtig. Im Hinblick auf Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit enthalten Restschuldversicherungen oft weit einschränkende Klauseln, so dass die Betroffenen auf diesen Schutz nicht wirklich setzen können.
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