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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

30.06.2004
Ab 01. Juli 2004 stark eingeschränkte Zulassung für Hormontherapie
Verbraucherzentrale Sachsen weist auf Neuregelung hin

Ab dem 1. Juli 2004 gilt für eine Reihe von Arzneimitteln zur Hormonbehandlung bei Wechseljahrsbeschwerden eine stark eingeschränkte Zulassung. Während bisher Hormonpräparate schon zur Behandlung leichterer Wechseljahrsbeschwerden oder prophylaktisch gegen Osteoporose bzw. Herz-Kreislauferkrankungen eingesetzt wurden, gilt schon seit August 2003 die Zulassung nur für die Behandlung ausgeprägter Wechseljahresbeschwerden und ab dem 1. Juli 2004 nur noch im Ausnahmefall für die Osteoporoseprophylaxe.

Internationale Studien in den USA und Großbritannien hatten zum einen den Nutzen der Hormonbehandlung (HET) geringer bewertet und zudem erhebliche bisher unerkannte Risiken nachgewiesen, so dass einige dieser großen Studien abgebrochen werden mussten, um die Teilnehmerinnen nicht zu gefährden. Das für die Zulassung zuständige Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bewertete diese Studienergebnissen in einer Pressemitteilung am 5. Dezember 2003 wie folgt:

Es „ist zwar für die Anwendung von HET-Arzneimitteln zur Behandlung ausgeprägter Wechseljahresbeschwerden weiterhin von einem günstigen Nutzen-Risiko-Verhältnis auszugehen, sofern die niedrigste wirksame Dosis für eine möglichst kurze Behandlungsdauer angewendet wird. Bei langfristiger Anwendung nach Abschluss der Wechseljahre ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis einer HET zur Vorbeugung einer Osteoporose im allgemeinen aber ungünstig und nur noch bei Frauen mit hohem Osteoporose-Risiko vertretbar, die andere Behandlungen nicht vertragen oder nicht anwenden dürfen.“

Obwohl die neuen Zulassungseinschränkungen schon seit dem letzten Jahr bekannt sind, weisen die Verschreibungsdaten im 1. Quartal 2004 darauf hin, dass weiterhin Hormonpräparate außerhalb des Zulassungsbereiches, z.B. an Frauen jenseits der Wechseljahre verschrieben werden. Die Verbraucherzentrale weist daher noch einmal ausdrücklich auf die Empfehlung des BfArM an die betroffenen Patientinnen hin:

„Frauen, die gegenwärtig Arzneimittel zur Hormonersatztherapie zur Behandlung oder Vorbeugung einer Osteoporose einnehmen, sollten beim nächsten Arztbesuch Rat dazu einholen, ob bzw. welche besser geeigneten Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Frauen, die gegenwärtig HET-Arzneimittel wegen Wechseljahresbeschwerden anwenden, sollten den behandelnden Arzt um Rat dazu bitten, ob die Behandlung weiterhin erforderlich oder eventuell ein Auslassversuch sinnvoll ist. Eine sofortige Beendigung der Anwendung von Arzneimitteln zur Hormonersatztherapie ist nicht nötig, birgt aber auch keine gesundheitlichen Risiken.“


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link22934A.html