Ab dem 01.07.2004 hergestellte Getränke, denen mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter zugesetzt wurde, müssen mit dem Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ und der exakten Angabe des Koffeingehaltes versehen werden. Ausgenommen sind Tee- und Kaffeegetränke. Dies schreibt eine bereits im Januar 2004 in Kraft getretene Regelung vor. Betroffen von dieser neuen Kennzeichnungspflicht sind hauptsächlich die sehr beliebten Trendgetränke. Aufputschende Wellness-, Sportler- oder Energy-Drinks sind aus Wasser, diversen Zuckern und Süßungsmitteln, vielen Aroma-, Geschmacks- und Farbstoffen sowie anregenden Substanzen wie Koffein oder Guarana so zusammengemixt, dass sich besonders Jugendliche von dem auf sie zugeschnittenen Geschmack und den trendigen Farben dieser Getränken angezogen fühlen.
Koffeinhaltige Getränke liegen auch bei Erwachsenen im Trend. Sich bei Müdigkeit auszuruhen oder eine Mütze voll Schlaf zu nehmen ist out. Wer neue Power braucht, greift zum koffeinhaltigen Getränk. Dabei ist Müdigkeit ein Signal des Körpers, sich endlich mal auszuruhen. Das Übertünchen solcher Signale mit der Einnahme koffeinhaltiger Getränke ist nicht ungefährlich. Ab einer Menge von 200 mg (= 2 bis 4 Tassen Kaffee) können bereits Nebenwirkungen wie Magenbeschwerden, Unruhezustände, Kopfschmerzen, Einschlaf- oder Herzrhythmusstörungen auftreten. Kinder sind empfindlicher, bei 12-15-Jährigen können Mengen ab etwa 60 mg ( = 2 Glas Cola) bedenklich werden. Besonders kritisch ist es, wenn Getränke mit erhöhtem Koffeingehalt mit Alkohol kombiniert werden, wie es bei den so genannten Alcopops häufig der Fall ist. Auch bei intensivem Sport können sich die negativen Folgen des Koffeins noch verstärken. Deshalb wäre ein zusätzlicher Hinweis auf Wechselwirkungen wünschenswert. Die Pflicht zur Angabe und zum deutlichen Hinweis des Koffeingehaltes sorgt nach Auffassung der sächsischen Verbraucherschützer für mehr Produkttransparenz beim Verbraucher.
Zum Thema Trendgetränke bietet die Verbraucherzentrale Sachsen für sächsische Schulen eine informative und interaktive Ausstellung, die „Mach-Bar-Tour“ an. Die aus spielerischen Elementen bestehende Ausstellung zeigt, wie ein kritischer Umgang mit den flüssigen Statussymbolen Jugendlicher machbar ist und welche empfehlenswerten und ebenso trinkbaren Alternativen es gibt. Schulen, die sich für die Teilnahme an der Mach-Bar-Tour interessieren, wenden sich bitte an die Verbraucherzentrale Sachsen, Tel.: 0341/6962952
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