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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

29.05.2006
Höhere Mehrwertsteuer ab 01.01.2007

Lohnen sich Hamsterkäufe noch in diesem Jahr?
Die Mehrwertsteuererhöhung von 16 % auf 19 % ist beschlossene Sache. „Es ist zu befürchten, dass der Handel schon im IV. Quartal 2006 die Preise erhöhen wird“, vermutet Marion Schmidt von der sächsischen Verbraucherzentrale. Einige Produkte werden weniger stark, andere dafür überproportional teurer werden. Die Preiseskapaden der Euro-Umstellung sind vielen Verbrauchern noch in guter Erinnerung.

„Ob es tatsächlich Hamsterkäufe geben wird, ist bei der wirtschaftlichen Lage vieler Haushalte fraglich“, schätzt die Verbraucherschützerin ein. Wer aber hochwertige Waren mit langen Lieferfristen kaufen und noch sparen will, sollte jetzt zuschlagen, später könnte es ein teurer Kauf werden, denn der Zeitpunkt der Lieferung ist entscheidend. Wurde noch 2006 die Auslieferung eines Autos beispielsweise für das neue Jahr vereinbart, gilt dann schon der neue Steuersatz ebenso wie für alle Verträge, die nach dem 01.01.2007 abgeschlossen werden.

Bei Anzahlungen oder Abschlagszahlungen bis zum 31.12.2006 wirkt sich der neue Steuersatz zunächst nicht aus. Allerdings wird der Händler, wenn die Lieferung der Ware erst nach dem Stichtag erfolgt, den neuen Steuersatz auf den Endpreis berechnen, der sich dann indirekt auf die Anzahlung mit auswirkt. Bei Ratenkäufen verhält es sich ebenso, das heißt, unabhängig von der Zahlung der einzelnen Raten ist für den Steuersatz nur der Tag maßgeblich, an dem die Lieferung erfolgt. Bei Teilleistungen als wirtschaftlich abgrenzbare Teile einer einheitlichen Leistung, z.B. bei der Erneuerung von Fenstern und Fliesen in einem Haus, wo vereinbart wurde, dass die Arbeiten getrennt abgerechnet werden, kann es sich um unterschiedliche Steuersätze handeln, wenn die Fenster vor der Steuererhöhung eingebaut wurden und die Fliesenerneuerung erst nach der Steuererhöhung erfolgte.

Achten sollte man immer auf die Preiserhöhungsklauseln, die sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden. Darin muss eindeutig geregelt sein, aus welchem Grund für den Verbraucher eine Preiserhöhung möglich sein könnte, das heißt, es muss ausdrücklich festgehalten sein, dass die Mehrwertsteuererhöhung die Preiserhöhung nach sich zieht. „Sind keine Preiserhöhungsklauseln vereinbart, gelten die vereinbarten Preise als Festpreise, ganz gleich, ob die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist oder nicht“, sagt Schmidt. Sie weist aber darauf hin, dass eine Klausel über eine Preiserhöhung nicht für Waren und Leistungen möglich ist, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden sollen.

Wer Fragen zur Mehrwertsteuererhöhung und insbesondere zu Preiserhöhungsklauseln hat, kann sich gern an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Beratungstermine können am Zentralen Servicetelefon unter 0180-5-797777 (0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) montags bis freitags in der Zeit von 9 – 16 Uhr vereinbart werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link230772A.html