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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

01.06.2006
Kampf gegen Gaspreiserhöhungen dauert an

Verbraucherzentrale Sachsen nach Bremer Urteil optimistisch bei ihrem Vorgehen gegen Gaspreiserhöhungen

Die Bremer Gaskunden dürfen sich freuen: Am 24. Mai entschied das dortige Landgericht im Rahmen einer Sammelklage von Gasverbrauchern, dass die in den Gassonderverträgen der Stadtwerke Bremen mit den Endkunden enthaltenen Preiserhöhungsklauseln unwirksam sind, weil sie für den Kunden nicht transparent sind (Az: 8 O 1065/05, n.rk.). Das Gericht folgte insbesondere einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Herbst. Darin haben die Richter hohe Anforderungen an die Transparenz von Preiserhöhungsklauseln aufgestellt und die Klausel eines Flüssiggasversorgers für unzulässig erklärt, weil sie diesen Anforderungen nicht genügte (Az: VIII ZR 38/05).

Vor dem Landgericht Dresden läuft gegenwärtig ein dem Bremer Verfahren vergleichbares, von der Verbraucherzentrale Sachsen koordiniertes Sammelverfahren ostsächsischer Gasverbraucher gegen die ENSO Gasversorgung Ost GmbH. Dort wird neben der Frage der Billigkeit der mehrfachen Preiserhöhungen unter anderem ebenfalls über die Wirksamkeit einer Preiserhöhungsklausel gestritten. „Vor dem Hintergrund des Bremer Urteils hoffen wir nun, dass das Landgericht Dresden in ähnlicher Richtung entscheidet“, so die Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale, Bettina Dittrich. Das Gericht hat eine Entscheidung in diesem Verfahren für den 30.06.2006 angekündigt. Auch die Preiserhöhungen des Versorgers Erdgas Südsachsen GmbH stehen in einem von den sächsischen Verbraucherschützern koordinierten Verfahren von über 400 sächsischen Gaskunden auf dem Prüfstand. Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Chemnitz findet im September statt. In beiden Verfahren werden die klagenden Gaskunden von dem Leipziger Rechtsanwalt Alexander Grundmann vertreten.

Einen ersten Erfolg können die sächsischen Verbraucherschützer bereits für sich verbuchen. In dem von der Verbraucherzentrale Sachsen selbst geführten so genannten Verbandsklageverfahren gegen die DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH erklärte das Dresdner Landgericht Anfang Mai die Preiserhöhungsklausel des Versorgers in Sonderkundenverträgen für unzulässig (Az: 6 O 361/05, n.rk.). „Insbesondere für die Gaskunden, die die Zahlung der Preiserhöhungen verweigert haben, bedeutet die Entscheidung einen riesigen Erfolg“, erläutert Bettina Dittrich. Erlangt das Urteil Rechtskraft, müssen sie die Preiserhöhung nämlich definitiv nicht bezahlen. Wer die Preiserhöhung unter Vorbehalt gezahlt hat, kann den überzahlten Betrag dann von der DREWAG zurückfordern.

Schließlich geht die sächsische Verbraucherzentrale in einem weiteren Verbandsklageverfahren gegen die Preiserhöhungsklauseln in Gasverträgen der Stadtwerke Leipzig GmbH vor. Über die Klage verhandelt das Gericht am 6. September 2006.

Aktuelle und ausführliche Informationen über das juristische Vorgehen der sächsischen Verbraucherschützer gegen die anhaltenden Preissteigerungen bei Erdgas erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link231782A.html