Geheimniskrämerei in Sachsens Ämtern sollte der Vergangenheit angehören, meinen Sachsens Verbraucherschützer. „Dies sei für eine Verbesserung der Markttransparenz und dem Aufbau eines größeren Vertrauens in Verwaltung, Politik und Wirtschaft unabdingbar“, so Joachim Betz, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen. Sich aus möglichst vielen Quellen zu unterrichten, das eigene Wissen zu erweitern gehört zu den menschlichen Grundbedürfnissen und zur Entfaltung der Persönlichkeit. Dies hat bereits im Jahre 1969 das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 27, 71) festgestellt. Dazu gehören beispielsweise die Nennung der Orte, an denen in Sachsen genetisch veränderter Bt-Mais (MON810) ausgesät wurde, die Einsicht einer besorgten Mutter in das Protokoll des Brandschutzbeauftragten der Schule, die ihr Kind besucht oder die ausgiebige Auskunft gegenüber Sachsens Verbraucherschützern zu den Ergebnissen einer beanstandeten Lebensmittelprobe.
Doch nicht nur Behörden sollen ihre Informationen und Tätigkeiten transparent für jeden Bürger gestalten, auch die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen sollten über ihre Produkte, deren Zusammensetzung und Herstellungsverfahren zur Auskunft verpflichtet werden. „Letztendlich führt auch ein Rede-und-Antwort-Stehen der Anbieter zu einer Verbesserung der Markttransparenz im Interesse der Verbraucher und kann zu einem faireren Wettbewerb unter den Anbietern führen“, so der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen.
Sachsens Verbraucherschützer fordern daher:
Die Verabschiedung eines Informationszugangsgesetzes im Freistaat Sachsen, in dem eine Informationspflicht der Behörden und Unternehmen gegenüber jedem Verbraucher verankert ist, über alle behördlichen Vorgänge, Produkte und Dienstleistungen - nicht nur über Lebensmittel - Auskunft zu erteilen.
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