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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

12.07.2004
Sicher vor Überraschungen nach dem Urlaub
Sachsens Verbraucherschützer mit Tipps zum Schutz vor Langfingern

Drei Wochen Ferien an der Ostsee oder in der Karibik – und dann zu Hause der Schock. Im Haus wurde eingebrochen. Schmuck und andere wertvolle Dinge sind auf Nimmerwiedersehen verschwunden. In einer Hausratversicherung ist Einbruchdiebstahl zwar versichert, allerdings nur, wenn nicht grob fahrlässig gehandelt wurde.

Meistens werden Einbrüche schon Tage vorher vorbereitet. Man beobachtet das Haus auf Aktivitäten der Bewohner. Geht niemand ein und aus, sind tagelang die Rollläden heruntergelassen und quellen die Briefkästen über, denn schreiten Langfinger bald zur Tat. Man sollte daher alles tun, um nach außen zu zeigen, dass jemand im Haus ist. Ein verlässlicher Nachbar kann da gute Dienste leisten, wenn er die Pflanzen versorgt, das Haus lüftet, den Briefkasten leert und vielleicht sogar den Rasen mäht. Hat man so einen guten Geist nicht, gibt es trotzdem eine ganze Reihe von Maßnahmen, die sicheren Schutz bieten:

Zeitungen sollten abbestellt, an den Urlaubsort nachgesandt, beim Abo-Versand gelagert oder an Bekannte versandt werden. Briefe und andere Sendungen gegen ein geringes Entgelt bei der Post gelagert werden, um sie dann später zu einem Wunschtermin zugestellt zu bekommen. Ein Aufkleber „Keine Werbung einwerfen“ hilft zumindest etwas, den Briefkasten nicht überquellen zu lassen.

Elektronische Schaltuhren sorgen für eine zeitgesteuerte Beleuchtung im und am Haus und für das Auf- und Zufahren der Rollladen. Bewegungsmelder im Außenbereich können so eingestellt werden, dass sie nachts ein akustisches und optisches Signal auslösen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass sie nicht von kleineren Tieren und Vögeln aktiviert werden können. Eine komplette Alarmanlage mit Bewegungs-, Erschütterungs- und Glasbruchmeldern, mit Magnetkontakten und vielem anderen stellt zwar die komfortabelste, aber auch die teuerste Abwehrmaßnahme gegen Einbrüche dar. Dabei werden über optische und akustische Signale die Nachbarn alarmiert und die Einbrecher aufgeschreckt. Solch eine Anlage kann den Nachbarn oder einen Wachdienst auch still informieren, so dass geeignete Maßnahmen eingeleitet und z.B. die Polizei benachrichtigt werden können.

Mehr dazu ist in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu erfahren, wo man auch den Ratgeber „Sicherheit für Haus und Wohnung“ zum Abholpreis von 7,80 € erhalten kann. Für zusätzlich 2 € für Porto und Versand kommt er gegen Rechnung auch ins Haus. Bestellen kann man auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder beim Zentralversand der Verbraucherzentrale, Aderstraße 78 in 40215 Düsseldorf.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link23265A.html