Derzeit erhält man bei der Telefon-Auskunft nur dann die Telefonnummern und die Adressen von Teilnehmern, wenn man diese namentlich kennt. Doch das soll sich bald ändern: Wer der Auskunft eine beliebige Rufnummer nennt, erfährt dann den Namen und die Anschrift des Rufnummern-Inhabers. Dabei ist es gleichgültig, zu welchem Zweck er die so erhaltenen persönlichen Daten zu nutzen beabsichtigt. Das wird nicht jedermann recht sein.
Diese so genannte Rückwärts- oder Inverssuche war aus Datenschutzgründen bisher in Deutschland offiziell nicht erlaubt. Dennoch gibt es am Markt Telefonverzeichnisse auf CD, die durch eine entsprechende Ergänzungs-CD eine derartige Inverssuche ermöglichen.
Das neue Telekommunikationsgesetz legalisiert die Inverssuche, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie ist nur dann erlaubt, wenn die Kunden, welche im Telefonbuch oder in einem anderen öffentlichen elektronischen Kundenverzeichnis stehen, gegen die Einbeziehung ihrer Angaben in die Inverssuche keinen Widerspruch erhoben haben.
Die Deutsche Telekom bereitet deshalb gegenwärtig die Einführung der Inverssuche für ihre Telefonauskunft vor. So erhalten ihre Kunden derzeit ein Schreiben, in welchem deutlich auf die rechtliche Änderung hingewiesen wird. Wer nicht möchte, dass über seine in Telefonbüchern oder öffentlichen elektronischen Kundenverzeichnissen bereits veröffentlichten Daten Auskunft erteilt wird, wenn nur die Telefonnummer des Anschlussinhabers bekannt ist, der hat die Möglichkeit, der Einbeziehung seiner Daten in die Inverssuche zu widersprechen. Andernfalls werden die für die Angaben im Telefonbuch vorhandenen Datensätze nach vier Wochen für die Inverssuche freigegeben.
Sachsens Verbraucherschützer raten allen Telefonkunden, die einen solchen Brief oder eine entsprechende Mitteilung auf der Telefonrechnung von der Telekom bekommen, sich gut zu überlegen, ob sie gegenüber der Deutschen Telekom der Nutzung ihrer Daten für die Inverssuche widersprechen oder nicht. Schließlich liefern sie damit ihren Namen und ihre Anschrift auch an jedermann aus, der mehr oder weniger zufällig oder möglicherweise ganz gezielt in den Besitz ihrer Telefonnummer gekommen ist.
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