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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

23.07.2004
Leider falsch: Rückerstattung von GEZ-Gebühren
Sachsens Verbraucherschützer raten, die gefälschten Formulare zu vernichten

Schon seit 1999 sind in jedem Jahr – oft sogar mehrmals – Schreiben unbekannter Herkunft in Sachsen im Umlauf. Darin wird behauptet, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Million Euro erwirtschaftet hätten. Gemäß dem Urteil eines so genannten Oberlandesgerichtes Augsburg vom 10.09.2003 seien an diesem Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn ermöglicht hätte, zu beteiligen. Der Bundesgerichtshof hätte dieses Urteil am 08.01.2004 bestätigt.
Weiter wird suggeriert, dass ein schriftlicher Antrag nunmehr notwendig sei, um für die Jahre 1997, 1998 und 1999 je Quartal 9,59 Euro zu erhalten.

Sachsens Verbraucherschützer raten, dieser Fehlinformation nicht aufzusitzen und die Anträge in den Papierkorb zu werfen. Es existiert weder ein Oberlandesgericht Augsburg noch ein Urteil des Bundesgerichtshofes, worauf diese Rückerstattungsanträge begründbar wären.

Nach Rücksprache der sächsischen Verbraucherschützer mit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese mit den ominösen Schreiben nichts zu tun hat.

Wer weitere Fragen hat, kann sich an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden oder montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr das Beratungstelefon unter der Nummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) anrufen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link23296A.html