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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

12.06.2006
Wenn Fans über das Ziel hinausschießen …

Vandalismusschäden nicht automatisch versichert

Überschwängliche Freude über einen Sieg oder tiefe Trauer über eine Niederlage führen dazu, dass einzelne Fußballfans ihren Kräften unkontrolliert freien Lauf lassen. Dabei kann es leider zu Sachbeschädigungen kommen, so zum Beispiel zu zerstörten Grundstückszäunen oder beschädigten Autos. Betroffene wollen von den Verbraucherschützern wissen, ob diese Schäden versichert sind.

Durch Vandalismus verursachte Autoschäden sind versichert, sofern eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Allerdings wird man nach der Regulierung entsprechend der Rückstufungstabelle des Versicherers um einige Klassen zurückgestuft. Damit bleibt für den Betroffenen dennoch ein finanzieller Schaden

Die Vollkaskoversicherung für ein noch im Bau befindliches Gebäude nennt sich Bauleistungsversicherung. Die sächsischen Verbraucherschützer raten Bauherren generell zum Abschluss eines solchen Vertrages, der die Baustelle auch gegen die Folgen von Sturm- und Hochwasserschäden schützt.

Ist das Haus bezugsfertig, empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer verbundenen Wohngebäudeversicherung, die aus einer Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung besteht. „In einer solchen Basis-Wohngebäudeversicherung ist zumeist kein Versicherungsschutz für Vandalismusschäden am Gebäude enthalten“, weiß Andrea Hoffmann Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten diesbezüglich Zusatzvereinbarungen an. So können zum Beispiel auch Graffitischäden versichert werden. „Im Hinblick auf den zerstörten Zaun bedarf es jedoch auch noch einer Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Zubehörstücke, denn der Zaun ist kein Gebäudebestandteil“, macht Hoffmann weiter aufmerksam. Die Versicherer unterscheiden dabei nochmals zwischen Zubehör, das der Nutzung zu Wohnzwecken dient, und weiterem Zubehör. Zäune sind Einfriedungen und gehören in diesem Sinn zum weiteren Zubehör.

Ausführliche Informationen zur Wohngebäude- und auch zur Hausratversicherung bietet der Ratgeber der Verbraucherzentralen „Haus und Wohnung richtig versichern“ zum Preis für 9,80 €, der in den Beratungseinrichtungen erhältlich ist.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link233752A.html