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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

05.08.2004
Unterschreiben Sie bitte hier …
Postident Special-Sendungen vor der Unterschrift genau prüfen, raten Sachsens Verbraucherschützer

Wenn der Postbote klingelt und für die Übergabe einer Sendung um eine Unterschrift bittet, sollte man nur unterschreiben, was man zuvor genau gelesen und verstanden hat. Bei einer so genannten Postident-Sendung hat man sonst möglicherweise unversehens einen Vertrag unterschrieben, ohne dies zu wissen und zu wollen.

So wäre es beinahe Familie R. aus Schneeberg ergangen. Der Postbote händigte der Frau eine Zustellbenachrichtigung für ihren Ehemann aus. Darauf war angekreuzt, dass er auf dem Postamt persönlich eine „Postident“-Sendung abholen und unterschreiben solle. Die Ehefrau wunderte sich über das aufwändige Zustell-Procedere, hatte sie doch während eines Werbeanrufs lediglich der Zusendung von Informationsmaterial durch einen alternativen Telefonanbieter zugestimmt. Misstrauisch geworden, recherchierte Frau R. im Internet, was es mit „Postident“ auf sich habe, und wurde bei den Verbraucherschützern fündig.

„Mit Postident-Special-Sendungen ist es Firmen möglich, die Zustellung von Vertragsunterlagen und die Unterschriftsleistung unter einen Vertrag auf dem Postwege abzuwickeln“, weiß Evelin Voß, Expertin für Dienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Der Postbote prüft bei der Zustellung nicht nur anhand des Passes oder Personalausweises die Identität des Empfängers, sondern holt im Auftrag des Absenders auch gleich die Unterschrift unter den Vertrag ein. Das kann beispielsweise ein Handy-Vertrag oder ein Vertrag über die feste Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen anderen Anbieter sein. Die unterschriebenen Vertragsunterlagen schickt die Post anschließend zurück an den Vertragspartner.
Wer jedoch diese Verfahrensweise nicht ausdrücklich vereinbart hat, kann sich viel Ärger ersparen, wenn er die Unterschrift und die Annahme der Postident-Sendung verweigert, rät die Verbraucherschützerin.

Weitere Fragen werden in allen Beratungseinrichtungen der sächsischen Verbraucherzentrale sowie auch telefonisch beantwortet. Für eine Telefonberatung wählt man montags, mittwochs oder donnerstags zwischen 10 und 16 Uhr die 0900-1-797777 (1,24 €/Min).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link23459A.html