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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

10.08.2004
Viele Rückerstattungsansprüche gegen Kreditinstitute verjähren zum Jahresende
Bereits zurückgezahlte DDR-Baukredite jetzt noch einmal auf ordnungsgemäße Zinsanpassung überprüfen

Sachsens Verbraucherschützer vermuten, dass gerade in ländlichen Regionen viele Darlehensnehmer ihre aus DDR-Zeiten stammenden variabel verzinsten Bau-Kredite noch keiner Prüfung auf eine ordnungsgemäße Zinsanpassung unterzogen haben. Doch bald ist es für viele Betroffene zu spät. Am 31.12.2004 verjähren die Ansprüche der Kreditnehmer, die das Darlehen vor dem 31.12.2001 vollständig zurückgezahlt hatten. Damit könnten dem Einzelnen tausende Euro verloren gehen.

Jeder Bauherr ist froh darüber, wenn er endlich seinen Kredit gegenüber der Bank oder Sparkasse getilgt hat. Doch nicht immer ist das Kapitel damit abgeschlossen. „Mitunter stellt sich erst später heraus, dass das Kreditinstitut während der Vertragslaufzeit Fehler gemacht hat“, sagt Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Nicht jeder Verbraucher ist aber darüber informiert, dass er auch noch Jahre später Ansprüche gegen das Geldhaus durchsetzen kann und verzichtet deshalb auf eine rechtliche Überprüfung der Angelegenheit. „In Bezug auf nicht ordnungsgemäß angepasste variabel verzinste Baudarlehen können dadurch den Betroffenen Beträge von mehreren hundert bis tausend Euro verloren gehen“, weiß die Finanzexpertin der sächsischen Verbraucherzentrale. Rechtlich gesehen haben sich verschiedene Banken und Sparkassen an den Beträgen ungerechtfertigt bereichert. Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach der aktuellen Gesetzeslage in drei Jahren. Für Ansprüche, die auch schon vor dem 31.12.2001 fällig waren, tritt die Verjährung auf Grund einer besonderen Reglung nunmehr zum 31.12.2004 ein. Deshalb ist jetzt in vielen Fällen für eine Vertragsüberprüfung Eile geboten. Bauherren aus DDR-Zeiten sollten zunächst prüfen, ob ihr Vertrag variabel verzinst wurde. Trifft dies zu, sollte man mit den vollständigen Unterlagen eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen aufsuchen. Neben einer Rechtsberatung bieten die Verbraucherschützer für 80 € eine rechnerische Überprüfung des Vertrages an. Im Ergebnis dessen erfährt der Ratsuchende, wie hoch sein Rückerstattungsanspruch nach Rechtsauffassung der Verbraucherschützer ist. Nicht jedes Kreditinstitut ist jedoch sofort bereit, diesen Betrag zu erstatten, so dass noch Verhandlungszeit einkalkuliert werden muss.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link23512A.html