Ab 1. Juli können Gebühren für Erstberatung verhandelt werden
Mancher benötigt für die Regelung von Problemen einen Rechtsanwalt, sei es, weil er mit der Rechnung für die Nebenkosten seiner Wohnung nicht einverstanden ist oder weil er wegen Mängeln beim Hausbau nicht zahlen will oder weil er einen Crash mit dem Auto verursacht hat.
Die meisten Anwälte haben sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert. Einige erwerben für eine Spezialisierung einen Fachanwaltstitel. Bei der Suche nach einem spezialisierten Anwalt helfen die örtlichen Anwaltsvereine. Im Internet gibt es zwischenzeitlich auch eine Reihe von Suchmöglichkeiten für Anwälte, z.B. www.anwaltssuchdienst.de oder www.anwaltsauskunft.de.
Die Vergütung des Anwaltes ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Hier gibt es ab dem 01. Juli 2006 eine wichtige Neuerung. „Für die außergerichtliche Beratung, also für Leistungen, die der Anwalt vor einem Rechtsstreit erbringt, regelt dieses Gesetz nicht mehr die Höhe der Gebühren“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Anwälte sollen stattdessen nunmehr regelmäßig eine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten treffen. Darin kann die Gebühr entweder pauschal für eine bestimmte Tätigkeit oder abhängig von der vom Anwalt aufgewendeten Arbeitszeit bestimmt werden. “Wurde keine Vergütungsvereinbarung getroffen, darf der Rechtsanwalt für seine Leistung maximal 250 € verlangen, für die Erstberatung eines Verbrauchers höchstens 190 €“, sagt die Verbraucherschützerin. Bei einer Erstberatung beschränkt sich die Tätigkeit des Anwaltes ausschließlich auf ein Beratungsgespräch oder eine einfache Auskunft. Derartige Gespräche oder Auskünfte können auch telefonisch erfolgen.
„Die neue Regelung ist für den Verbraucher positiv, da durch den Anwalt schon vorab eine klare Preisansage gemacht werden muss“, schätzt Schmidt ein.
Wer nur über geringe finanzielle Mittel verfügt, darf bei der Durchsetzung seiner Rechte nicht benachteiligt sein und kann deshalb Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Dabei muss der Ratsuchende einen Antrag beim Amtsgericht seines Wohnsitzes auf einen Beratungshilfeschein stellen. Dann kann er einen Anwalt seiner Wahl aufsuchen und sich beraten lassen. Dabei ist lediglich eine Zuzahlung von 10 € zu leisten.
Die sächsischen Verbraucherschützer halten ab dem 26.06.2006 ein neues Faltblatt bereit, in dem Tipps zur Anwaltssuche, zur außergerichtlichen und Erstberatung sowie zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe gegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
