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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

25.08.2004
Klartext bei losen Lebensmitteln
Verbraucherzentrale Sachsen fordert umfassende Kennzeichnung

Zur Zeit heiß diskutiert ist die geplante Einführung einer umfassenden Kennzeichnungspflicht unverpackt angebotener Lebensmittel. Hierzu zählen beispielsweise die Kennzeichnung allergener Stoffe und auch die Aufzählung sämtlicher verwendeter Zutaten. Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt dieses Vorhaben. Der Handel hingegen malt schwarz und prognostiziert das Ende der Bedienungstheken, den Verlust tausender Arbeitsplätze sowie eine Verarmung der Sortimentsvielfalt.

Die Bundesregierung geht mit ihrem Gesetzesentwurf über die EU-Richtlinie 2000/13/EG zur Allergikerkennzeichnung verpackter Ware hinaus, die Ende dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Kennzeichnungspflicht loser Ware soll sich danach sowohl auf allergene Stoffe als auch auf sämtliche Zutaten erstrecken. Damit schafft sie für Verbraucher mehr Transparenz und bessere Entscheidungskriterien beim Lebensmitteleinkauf – eine langjährige Forderung der Verbraucherzentralen. Diese haben bereits im Jahr 2002 ihren umfassenden Forderungskatalog zur Lebensmittelkennzeichnung veröffentlicht; Forderungen, denen 15.000 Konsumenten im Rahmen der Rote Karte-Aktion „Ich will wissen, was drin ist“ mit ihrer Unterschrift Nachdruck verliehen haben.

Eine Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2003 ergab, dass knapp drei Viertel aller Verbraucher eine umfassende und verständliche Lebensmittelkennzeichnung im Handel wünschen. Als Ursache für diesen Wunsch ermittelten die Statistiker folgende Gründe: 84 % legen Wert auf bewusste Ernährung, für 66 % sind es die Lebensmittelskandale in der Vergangenheit, 26 % geben Lebensmittelunverträglichkeiten an und für 25 % sind Allergiker im Haushalt der Grund. „Einzelhandelssprecher, die angeblich mangelndes Verbraucherinteresse an einer umfassenden Kennzeichnungspflicht konstatieren, verkennen angesichts dieser Ergebnisse die Zeichen der Zeit“, sagt Anne-Katrin Wiesemann, Lebensmittelrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Vollständige Angaben bei losen Lebensmitteln sind aus Sicht der Verbraucherzentrale auch hilfreich für das Verkaufspersonal. Gerade an Bedienungstheken erwarten Kunden schließlich fachgerechte Information. Sie sollten dies als Chance verstehen, sich von Massenware und Discountern abzugrenzen. Die Verbraucherschützerin kann auch das Argument des zu hohen Aufwandes für eine Kennzeichnung nicht nachvollziehen, sind doch ab 2005 EU-weit Dokumentationen für Behörden über die Herkunft verwendeter Zutaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln notwendig. „Der Schritt, diese Informationen für den Verbraucher entsprechend aufzubereiten, kann doch nur ein kleiner sein“, meint Anne-Katrin Wiesemann.

Zynischerweise droht der Handel bei Umsetzung der umfassenden Kennzeichnungspflicht mit dem Wegfall von Bedienungstheken und dem Verlust von hunderttausend Arbeitsplätzen. Tatsächlich arbeitet er jedoch zunehmend an der „Optimierung der Geschäftsprozesse“, mit anderen Worten an intelligenten Kundeninformationssystemen und der Einführung arbeitsplatzvernichtender Selbstzahlerkassen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link23649A.html