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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

26.08.2004
Lebensmittelüberwachung:
Verbraucherzentralen begrüßen länderübergreifende Kooperation

Aber: „Nur ein erster Schritt zu bundesweiten Standards“

Berlin, Erfurt, Halle, Leipzig, 26. August 2004 – Die verstärkte Kooperation der Lebensmittelüberwachung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist bei den Verbraucherzentralen der drei Länder auf Zustimmung gestoßen. „Mehr Verbraucherschutz braucht mehr Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Verbraucherzentralen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Die Kooperation der drei Länder kann aber nur ein erster Schritt hin zu bundesweit einheitlichen Standards bei der Lebensmittelüberwachung sein“, so die Verbraucherzentralen.

Die drei Ländergesundheitsminister unterzeichneten am Mittwoch eine Verwaltungsvereinbarung zur Koordination bei der Kontrolle von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen. „Angesichts leerer Kassen ist mehr Kooperation der einzige Weg aus der Sackgasse des Kaputtsparens“, kommentierten die Verbraucherzentralen die Ländervereinbarung. „Die Vereinbarung muss aber ein Signal sein, dass es nicht nur ums Sparen geht, sondern darum, dass intensiver, besser und wirksamer kontrolliert wird.“ Man dürfe nicht beim Datenaustausch zwischen drei Bundesländern stehen bleiben. Notwendig sei es, den Datenaustausch in ganz Deutschland noch weiter zu verbessern.

In Sachen länderübergreifender Kooperation im Verbraucherschutz sehen sich die Verbraucherzentralen als Vorreiter gegenüber den Behörden. So arbeiten die Verbraucherzentralen zum Teil bereits seit Jahren in der Telefonberatung, beim Ratgeberversand, beim Faxabrufservice und bei bundesweiten Projekten zusammen.

Kritik übten die Verbraucherzentralen und der vzbv an den großen Diskrepanzen in der tatsächlichen Kontrollpraxis von Bundesland zu Bundesland. Es sei problematisch, dass beispielsweise in Sachsen-Anhalt ein Lebensmittelkontrolleur jährlich 250 Betriebe zu überprüfen habe, während es in Sachsen 326 und in Thüringen sogar 342 Betriebe pro Kontrolleur seien. Auch die Transparenz der Arbeit der Kontrollbehörden schwanke von Land zu Land erheblich. So sei etwa aus dem Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung in Sachsen-Anhalt nicht ersichtlich, welche Konsequenzen aus Verstößen gegen Verbraucherschutzbestimmungen gezogen würden.

Eine Absage erteilten die Verbraucherzentralen den Plänen zu einer weitgehenden Kompetenzverlagerung in der Lebensmittelüberwachung vom Bund auf die Länder. Dies war im Rahmen der Föderalismusreform von den Ländern als Ersatz für wegfallende Kompetenzen an anderer Stelle vorgeschlagen worden. „Ein derartiger Rückfall in Vor-BSE-Zeiten wäre unzeitgemäß und das Gegenteil von dem, was die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit ihrer Kooperation erreichen wollen.“

Für weitere Informationen:

- Carel Mohn, Pressesprecher Verbraucherzentrale Bundesverband, Tel. (030) 25800-258
- Joachim Betz, Geschäftsführer Verbraucherzentrale Sachsen, Tel. (0341) 69629-10
- Helmut Friedl, Pressesprecher Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Tel. (0345) 29803-27
- Dr. Christian Koth, Geschäftsführer Verbraucherzentrale Thüringen, Tel. (0173) 3574486


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link23656A.html