Eine junge Sächsin schöpft neue Hoffnung. Sie hatte selbst nicht geglaubt, dass es für ihre Misere noch einen Ausweg gibt. Dabei fing alles glücklich an, als sie vor einigen Jahren mit ihrem Freund zusammenzog. Für die gemeinsam gemietete Wohnung wurden Anschaffungen gemacht, Möbel und ein Computer auf ihren Namen auf Raten gekauft. Zu guter Letzt verbürgte sie sich noch für die Anschaffung seines Autos. Doch dann ging die Beziehung in die Brüche.
Die junge Frau verlor ihre sicher geglaubte Stelle, die Raten blieben aus. Mahnungen und Briefe vom Gericht flatterten ins Haus, ohne dass die Frau reagierte. Sie versäumte Termine bei Gericht und wurde zur Zahlung verurteilt. „Selbst in dieser auf den ersten Blick ausweglosen Situation gibt es eine Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang“ sagt Christine Reuter, Expertin für Fragen der Verbraucherinsolvenz bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das Verbraucherinsolvenzverfahren und die so genannte Restschuldbefreiung machen dies möglich. Der Gläubiger kann seine Forderung dann nicht mehr durchsetzen. Selbst titulierte Forderungen, also solche, für die eigentlich schon der Gerichtsvollzieher zuständig ist, können in das Verfahren einbezogen werden“. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist eine Wohlverhaltensphase von 6 Jahren, während dieser vom Schuldner alle vorhandenen Gläubiger so gut wie möglich bedient werden müssen und dem Schuldner von seinem Einkommen nur der unpfändbare Teil verbleibt. Zudem muss er vorher eventuell vorhandenes Vermögen verwertet haben.
Am Dienstag, dem 14.09.2004, um 17:00 Uhr findet in den Räumen des Beratungszentrums Leipzig, Am Brühl 76 wieder eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Verbraucherinsolvenzverfahren statt. Der Titel lautet „Raus aus der Schuldenfalle – wie helfe ich mir selbst: Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung als Chance für Schuldner“. Dabei wird nicht nur erläutert, unter welchen Voraussetzungen man dieses gerichtlich betreute Entschuldungsverfahren durchlaufen kann, sondern es werden auch Fragen zum Ablauf des Verfahrens besprochen.
Individuelle Fragen, wie einem überschuldeten Haushalt durch das Verbraucher-Insolvenzverfahren geholfen werden kann, beantwortet eine Expertin weiterhin über die sachsenweite Telefon-Hotline 0180-5791352 (0,12 €/Min). Sie ist bis zum 31.12. 2004 immer montags und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr sowie mittwochs und donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
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