Insolvenz der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG wirft viele Fragen auf
Nachdem die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG (Leipzig) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat, haben bundesweit Verbraucher Angst um ihr bei der Gesellschaft angelegtes Geld. Viele von ihnen wissen nicht, wie sie sich in der jetzigen Situation verhalten sollen. Sachsens Verbraucherschützer informieren über den Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens.
Nachdem der Insolvenzantrag gestellt ist, prüft das Gericht, ob das Verfahren eröffnet werden kann oder nicht. „In der jetzigen frühen Phase können also noch keine Ansprüche angemeldet werden“, macht Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. Zunächst ist der Eröffnungsbeschluss des Leipziger Amtsgerichtes abzuwarten. Dieser wird öffentlich bekannt gegeben. Bis zu dieser Entscheidung können einige Wochen vergehen. Eine Eröffnung ist davon abhängig, ob noch ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind. Diese müssen zumindest die Kosten des Verfahrens decken. Bis zu der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung kann das Gericht Sicherungsmaßnahmen anordnen. Sie dienen dazu, noch vorhandenes Vermögen nicht weiter zu schmälern. Dazu gehört im Regelfall die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Wenn später das Verfahren eröffnet wird, werden vom Insolvenzverwalter auch die Anleger aufgefordert, bei ihm ihre Forderungen anzumelden. „Bei einer Befriedigung der angemeldeten Ansprüche mahlt nicht der zuerst, der zuerst kommt“, sagt die Verbraucherschützerin. Alle betroffenen Anleger werden gleich behandelt und erhalten ein Formular zum Ausfüllen. Die Anmeldung hat bis zu einem bestimmten Stichtag zu erfolgen, welcher bereits mit dem Eröffnungsbeschluss bekannt gegeben wird. Die Frist kann zwischen zwei Wochen und drei Monaten liegen. Wegen der anstehenden Urlaubszeit sollten sich Betroffene genau über den Fristablauf informieren, damit sie den Termin keinesfalls verpassen. Wichtig ist, dass auch diejenigen Betroffenen ihre Ansprüche anmelden, deren Zins- und Einlagezahlungen noch nicht jetzt, sondern erst in Zukunft fällig sind.
Zum Nachweis, dass der Anspruch besteht, sollten auf jeden Fall eine Kopie des Kaufauftrages für die Inhaberschuldverschreibung und der Nachweis der geleisteten Einzahlung beigefügt werden. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist hierfür nicht erforderlich und würde nur weitere Kosten verursachen. Viele Anwälte bieten jetzt Geschädigten an, gegen die Verantwortlichen der Gesellschaft auch persönlich vorzugehen. Ob dies letztlich auch zu einem finanziellen Erfolg für die Verbraucher führt, bleibt offen.
Nachdem die Forderungen seitens der Gläubiger angemeldet wurden, werden diese durch den Insolvenzverwalter überprüft. Gibt es Streit über das Bestehen einer Forderung, müsste diese gegebenenfalls gerichtlich festgestellt werden. Nach der Forderungsüberprüfung wird der Insolvenzverwalter gegenüber den Gläubigern über die wirtschaftliche Lage berichten. Die Gläubigerversammlung wird anschließend über den Fortgang des Insolvenzverfahrens, insbesondere über die Art der Verwertung des Vermögens, entscheiden. Der Ablauf zeigt, dass sich die Geschädigten in den nächsten Monaten in viel Geduld üben müssen.
Hinsichtlich möglicher Zahlungen aus der Insolvenzmasse dürfen die Betroffenen keine großen Hoffnungen hegen. Wenn auch alle Anleger gleich behandelt werden, so wird es doch zunächst zu einer Befriedigung anderer Gläubigergruppen, etwa der Sozialversicherungsträger und der Banken kommen.
Wer Rat in seiner Situation sucht, kann sich von den sächsischen Verbraucherschützern persönlich oder telefonisch informieren lassen.
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