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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

10.09.2004
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden den Bach runter gegangen
Verbraucherschützer sehen den finanziellen Folgen künftiger Hochwasser mit großer Besorgnis entgegen

Die Forderungen und Bemühungen der Verbraucherschützer aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung für Wohngebäude sind ohne Erfolg verhallt. Still und leise wurde jetzt das zwei Jahre lang von Politik und Versicherungswirtschaft bearbeitete Projekt zu Grabe getragen. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die erforderlichen Garantien für den Bund und die Länder zu teuer seien. Für Betroffene, die in gefährdeten Gebieten wohnen und immer seltener bezahlbaren Versicherungsschutz gegen Hochwasser und andere Elementarschäden erhalten, bedeutet das eine Zukunft in Angst.

Noch heute haben Betroffene vom Augusthochwasser 2002 mit den Schäden an ihren Wohngebäuden zu kämpfen. Sie wagen gar nicht daran zu denken, was eine erneute Überschwemmung für sie bedeuten würde. Nur eine Versicherung gegen diese Existenzrisiken könnte sie finanziell absichern. Der Abschluss eines solchen Vertrages ist jedoch für viele zum Problem geworden. Da es keine Vertragsabschlusspflicht gibt, kommt es häufig nicht zum Vertrag. Versicherungsgesellschaften lehnen Anträge ab oder erheben hohe, für Verbraucher nicht bezahlbare Risikozuschläge. An dieser Situation wird sich nun vorläufig nichts ändern.

Ohne Versicherungsschutz sind Hochwasseropfer erneut auf staatliche Förderkredite und Spenden angewiesen. Doch mit einer so hohen Spendenbereitschaft der Menschen wie im Jahr 2002 kann man nicht ein 2. Mal rechnen. Erfahrungsgemäß wird von den Betroffenen erwartet werden, dass sie eine bessere Vorsorge betrieben haben. Die Geldbörsen der Spender werden sich auch aus diesem Grund nicht mehr so weit öffnen. Für künftige Hochwasseropfer kann das den finanziellen Ruin bedeuten, denn mit Krediten ist oft nicht geholfen. Ein finanzielles Existenzminimum wird der Staat den Betroffenen zwar immer gewährleisten. Nur stellt sich den Verbraucherschützern damit die Frage, ob die Entscheidung gegen eine Elementarschaden-Pflichtversicherung nicht sehr kurzsichtig war.

Sachsens Verbraucherschützer werden die Entwicklung auf dem Versicherungsmarkt im Auge behalten und zu gegebener Zeit einen erneuten Vorstoß wagen. In diesem Zusammenhang sollten Verbraucher, die keinen Elementarschadenschutz bekommen, dies der Verbraucherzentrale Sachsen mitteilen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link23814A.html