Gesetzlich Versicherte können bei bestimmten verordneten Medikamenten sparen
Ab 1. Juli 2006 müssen Patienten für bestimmte verordnete Nachahmer-Medikamente, so genannte Generika, keine Zuzahlungen mehr leisten. Dies ist im so genannten Arzneimittel-Spargesetz festgelegt worden.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes beschlossen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel aus 79 von insgesamt rund 350 Arzneimittelgruppen. Voraussetzung für die Zuzahlungsbefreiung ist aber, dass das verordnete Medikament preislich 30 % unter dem Festbetrag liegt.
Unter dem Begriff „Festbetrag“ versteht man den Höchstbetrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für Medikamente erstatten dürfen.
Bislang wurden für alle verschreibungspflichtigen Medikamente Zuzahlungen fällig. Diese betragen zehn Prozent der Kosten je Arzneimittelpackung, mindestens aber 5 € und maximal 10 €.
Ab 1. Juli 2006 besteht für die Arzneimittelhersteller die Möglichkeit, ihre Preise so weit abzusenken, dass die Versicherten von dieser Zuzahlung befreit sind. Die ersten Pharmafirmen wie Hexal, Sandoz und Ratiopharm reagierten bereits und kündigten eine vorzeitige Preissenkung für Juni an.
Die Frage, ob ein Medikament zuzahlungsbefreit ist, kann der Arzt oder Apotheker beantworten. Lohnenswert ist auf jeden Fall, beim Arzt oder Apotheker nachzufragen, ob es für das verschriebene Medikament nicht eine zuzahlungsbefreite Alternative gibt.
Außerdem beabsichtigen die Spitzenverbände, ab Juli 2006 auf ihrer Internetseite unter www.gkv.info eine Liste bereitzustellen, welche Arzneimittel im Einzelnen ab dem 1. Juli zuzahlungsbefreit sein werden. Diese Mitteilung soll dann jeweils 14-tägig aktualisiert werden.
Des Weiteren verfügt jede gesetzliche Krankenkasse über eine aktuelle Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel, so dass Verbraucher und Patienten auch bei ihrer Kasse nachfragen können.
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