Wenn es um alltägliche Ausgaben - etwa für Einkäufe - geht, haben Frauen die Haushaltsfinanzen meist fest im Griff. Bei der privaten Altersvorsorge verlassen sich jedoch noch zu viele auf den Staat und ihre (Ehe)Männer. Nicht wenige Frauen müssen deshalb im Alter mit einem finanziellen Minimum auskommen. Sachsens Verbraucherschützer möchten Frauen deshalb animieren, ihre Altersvorsorge frühzeitig selbst in die Hand zu nehmen.
Die gesetzliche Rente von Frauen fällt häufig so gering aus, weil sie im Laufe des Erwerbslebens trotz gleicher Arbeit weniger verdient haben als ihre männlichen Kollegen, wegen der Kindererziehung zu Hause geblieben oder nur teilzeitbeschäftigt gewesen sind. Mit Eigenvorsorge sollte diese Versorgungslücke unbedingt geschlossen werden. Dabei sollten Frauen ihren Blick zunächst auf staatlich geförderte Produkte lenken. Dazu gehört die Riester-Rente, die für Frauen wegen der Zulagenförderung, bestehend aus Grund- und Kinderzulage, besonders interessant ist. Die Zulagen, die derzeit pro Jahr für auch jede Frau 76 € und für jedes Kind 92 € betragen, werden auf die erforderlichen Eigenbeträge angerechnet. Das bewirkt, dass ein Riester-Vertrag auch mit kleinen monatlichen Summen bespart werden kann.
Nicht nur Berufstätige, sondern auch Mütter während der dreijährigen Erziehungszeit, Frauen mit Teilzeitbeschäftigungen und Arbeitslose kommen in den Genuss der staatlichen Förderung. Nicht Berufstätige und dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehende verheiratete Frauen können ebenfalls einen geförderten Riester-Vertrag abschließen. Dabei ist nicht einmal ein Eigenbetrag notwendig, d.h. es werden allein die Zulagen gespart. Voraussetzung ist, dass der Ehemann zu den förderfähigen Gruppen gehört und auch einen Riester-Vertrag bespart. Im Fall einer Scheidung bekommen diese nicht rentenversicherungspflichtigen Frauen jedoch keine Förderung mehr.
Frauen, egal ob berufstätig oder nicht, sollten sich über die verschiedenen Angebote zur Riester-Rente in der Verbraucherzentrale Sachsen individuell beraten lassen. So kann geprüft werden, ob im Einzelfall eine Rentenversicherung, ein Fondsprodukt oder ein Banksparplan in Frage kommt und welcher Anbieter günstige Offerten unterbreitet. Auch Angebote an betrieblicher Altersvorsorge werden in die Prüfung mit einbezogen.
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