Wenn es um die Überprüfung ordnungsgemäßer Zinsanpassungen variabel verzinster DDR-Kredite geht, ist in vielen Fällen Eile geboten. Zum Jahresende verjähren Rückerstattungsansprüche aus Darlehen, die bis zum 31.12.2001 getilgt wurden, sofern die Verjährungsfrist nicht gehemmt wird. Betroffen sind diejenigen, die ihren Anspruch noch nicht angemeldet haben oder bei denen die außergerichtlichen Verhandlungen mit der Bank oder Sparkasse über die Rückerstattungssumme bisher ohne Ergebnis endeten. Der Verjährungseintritt kann durch Klageeinreichung vorerst verhindert werden. Für die meisten Beteiligten ist jedoch eine schnelle außergerichtliche Einigung zu akzeptablen Bedingungen die sinnvollste Lösung.
Viele ostdeutsche Eigenheimbesitzer haben bereits von den sächsischen Verbraucherschützern für ein Entgelt von 80 € überprüfen lassen, ob ihnen ein Rückerstattungsanspruch gegen die Bank oder Sparkasse zusteht. Dabei wurden sehr oft Ansprüche im drei- und vierstelligen Bereich ermittelt. Für viele Betroffene, insbesondere Sparkassenkunden, begann damit das eigentliche Problem, denn verschiedene Sparkassen weigern sich, die Berechnungen der Verbraucherschützer anzuerkennen. Mitunter sind die Kreditinstitute nur bereit, einen geringen Prozentsatz des ermittelten Betrages zu erstatten. Die Verbraucherzentrale Sachsen machte sich deshalb für die Betroffenen stark. Immer wieder wurden den einzelnen Geldhäusern die Berechnungen erklärt und deren Richtigkeit begründet. Auch mit dem Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV), dem Sparkassen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern angehören und der als Schlichtungsstelle für diese Streitigkeiten fungiert, wurden Gespräche geführt. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass mit den Sparkassen akzeptable Vergleiche auf außergerichtlichem Weg zu erzielen sind. Der OSGV will seinen Mitgliedern eine Berechnungsweise empfehlen, in deren Ergebnis sich im Vergleich zu den Berechnungen der Verbraucherzentralen im Durchschnitt eine Differenz von ca. 25 Prozent ergibt. Dafür sieht der Verband in den eigenen Reihen eine breite Akzeptanz. „Das ist ein Kompromiss“, sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, „den man nicht von vornherein ablehnen sollte.“ Für nicht hinnehmbar sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen dagegen Angebote, die dem Verbraucher weniger als 70 Prozent des in der Verbraucherzentrale errechneten Rückerstattungsbetrages anbieten. Für diese Betroffenen bleibt zur Feststellung der Höhe des Rückzahlungsbetrages allerdings nur noch der nicht risikolose Klageweg. Wer sich zu seiner individuellen rechtlichen Situation beraten lassen möchte, findet dazu in den Finanzexperten der Verbraucherzentrale Sachsen die richtigen Partner.
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