Wenn auch der private Versicherungsbedarf im Alter abnimmt, so vermehren sich dennoch derzeit die Angebote an speziellen Seniorenversicherungen. „Nicht alles, was da angepriesen wird, ist sinnvoll“, meint Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen und empfiehlt insbesondere einen Blick in die Versicherungsbedingungen.
Da die Gruppe der Senioren in Deutschland immer größer wird, entwickeln die Versicherer neue Produkte, die den Bedürfnissen alter Menschen besonders gerecht werden sollen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Pflege-, Unfall- und Sterbegeldversicherungen. Auf Grund des Alters der Versicherungsnehmer sind diese Policen im Regelfall nicht gerade billig. Zudem sind die Leistungen häufig Beschränkungen unterlegen. So kann es zum Beispiel sein, dass die Überschüsse aus Sterbegeldversicherungen nicht an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden, dass eine Pflegeversicherung erst ab der selteneren Pflegestufe 3 zahlt und dass in der Unfallversicherung typische Unfallfolgen bei Senioren, wie z.B. der Oberschenkelhalsbruch von der Leistung ausgeschlossen sind. Zudem sind manchmal die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag so gestaltet, dass sich ein Versicherer später im Schadensfall gut auf sein Leistungsverweigerungsrecht wegen Pflichtverletzungen bei Antragstellung zurückziehen kann.
Wer eine Seniorenversicherung abschließen will, sollte sich deshalb vorab genau über den Inhalt der Versicherung informieren. Sachsens Verbraucherschützer helfen gern dabei, doch eigentlich obliegt diese Aufgabe dem Vertrieb, sprich dem Versicherungsvermittler. Der Vertrieb von Senioren-Versicherungen läuft häufig über Kooperationen mit gemeinnützigen Vereinen. Hier sind alte Menschen oft organisiert, so dass man viele Personen auf kurzem Weg ansprechen kann. Dabei kommt es nach den Verbraucherschützern vorliegenden Informationen vor, dass nicht immer ordnungsgemäß über die Produkte aufgeklärt wird. So wurde es zum Beispiel einer Verbraucherin in Radebeul verwehrt, vor der Vertragsunterschrift in aller Ruhe die Versicherungsbedingungen schwarz auf weiß nachzulesen. Man dürfe die Versicherungsbedingungen vor Unterzeichnung angeblich nicht aushändigen. Deshalb wurde aus diesen nur auszugsweise vorgelesen. In solchen Fällen raten Sachsens Verbraucherschützer von einem Vertrag ab.
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