Seit bekannt ist, dass Kapital-Lebensversicherungen, die ab 01.01.2005 abgeschlossen werden, einen Teil ihrer Steuervorteile verlieren, hat der Kampf um die Vertragsabschlüsse bis zum Jahresende begonnen. Für diese Altverträge gilt die heutige Regelung bezüglich der Steuerfreiheit der Erträge auch in Zukunft fort. Wie sehr dabei jetzt Neukunden umworben werden, zeigt auch der Versuch einzelner Vermittler, Jugendlichen dieses Produkt schön zu reden.
Völlig unpassend findet es Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, für einen 17-jährigen Schüler jetzt den Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung mit Blick auf eine steuerfreie Altersvorsorge zu empfehlen. Unsichere Eltern hatten sich dazu bei der Verbraucherzentrale Sachsen Rat geholt.
„Bei den heutigen Verfallsfristen von Gesetzen ist nicht unbedingt damit zu rechnen, dass in 48 Jahren noch die heutige Reglung gelten wird“, sagt die Verbraucherschützerin. Unabhängig davon ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Vertrag bereits in den nächsten Jahren vorzeitig - mit hohen finanziellen Verlusten - gekündigt wird, äußert hoch. Schließlich wäre der Vertrag auch bei unveränderter Gesetzeslage und ohne vorzeitige Beendigung häufig nur ein unterdurchschnittlich verzinster Sparvertrag. Auch Eltern, denen angetragen wird, jetzt für ihren kleinen Sprössling noch schnell eine steuerfreie Anlage in Form einer fondsgebundenen Lebensversicherung abzuschließen, sollten diese Bedenken prüfen.
Nur für wenige Personen lohnt sich noch in diesem Jahr der Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung aus steuerlichen Gesichtspunkten. Das sind in erster Linie Verbraucher mit hohen Einkommen und Vermögen sowie Selbstständige. Damit die Rendite am Ende der Laufzeit auch in diesen Fällen nicht zu spärlich ausfällt, sollte viel Wert auf die Anbieterauswahl und die richtige Vertragsgestaltung gelegt werden. Unnötige Vertragszusätze, die gern mit verkauft werden, schmälern die Rendite ebenso wie unvorteilhafte Zahlungstermine. Doch kaum ein Verbraucher kennt die negativen Auswirkungen etwa der Dynamik oder der monatlichen Beitragszahlung.
Wer jetzt ein Angebot zum Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung erhält, sollte vor seiner Unterschrift mit den sächsischen Verbraucherschützern darüber reden.
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