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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

30.06.2006
Änderung des Beitragssatzes für „Midijobber“ ab 1. Juli 2006

Höhere Sozialversicherungsbeiträge fällig

Ab 1. Juli 2006 müssen so genannte „Midijobber“ deutlich mehr Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. „Midijobber“ sind Personen, deren Einkommen zwischen 400,01 € und 800,00 € liegt.
Hintergrund ist die Anhebung eines so genannten modifizierten Berechnungsfaktors bei der Beitragsberechnung für die Sozialversicherung um 20%.
Während die Arbeitgeber schon immer den vollen Satz zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen mussten, wurden diese für den als Midijobber tätigen Arbeitnehmer über einen komplizierten Berechnungsfaktor reduziert.
Mit dem 1. Juli 2006 wird die Neuberechnung aller Beiträge für „Midijobber“ notwendig.

Unter www.gleitzonenrechner.de können Betroffene die Beiträge mit dem alten und dem neuen Berechnungsfaktor und damit die Mehrbelastung ab Juli 2006 ermitteln.

Ebenfalls ab dem 1. Juli 2006 steigt der pauschale Abgabesatz für geringfügig Beschäftigte mit bis zu 400,00 € Einkommen („Minijobs“). Arbeitnehmer sind wie bisher von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit, währenddessen der pauschale Abgabensatz der Arbeitgeber von 25 % auf 30 % angehoben wird.
Für „Minijobs“ im Haushalt gilt für den Arbeitgeber wie bisher ein Pauschalabgabesatz von 12 %.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link240422A.html