Sachsens Verbraucherschützer nehmen Gasabrechnung unter die Lupe
Immer wieder wenden sich Ratsuchende an Sachsens Verbraucherschützer, weil sie zu einem ganz speziellen Problem ihrer Gasabrechnung Fragen haben. Dabei geht es um den Umrechnungsfaktor, der aus der am Gaszähler gemessenen Gasmenge in Kubikmetern den entsprechenden Energieverbrauch in Kilowattstunden ermittelt. Dieser Faktor ändert sich mitunter mehrmals im Jahr. Die Versorger verweisen zur Begründung auf den Brennwert des Gases, also die bei der Verbrennung entstehende Energiemenge. Was viele Verbraucher wissen wollen: Kann der Gasversorger hier nicht manipulieren?
Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen kann beruhigen: „Die Berechnungsgrundlagen, die für die thermische, also in Kilowattstunden ermittelte Gasabrechnung, maßgebend sind, werden durch die Eichbehörde kontrolliert und überwacht.“ Nach Auskunft des Sächsischen Eichamts dienen die „Technischen Regeln Arbeitsblatt G 685“ als Grundlage. Diese regeln die Verfahren zur Ermittlung der abrechnungsrelevanten Daten, insbesondere des Umrechnungsfaktors von Kubikmetern in Kilowattstunden. Dieser wird vor allem durch den natürlicherweise unterschiedlichen Energiegehalt des Gases, also den Brennwert bestimmt, welcher zudem von örtlichen Gegebenheiten wie Temperatur, Druckverhältnissen oder Höhenlage des Wohnhauses abhängig ist. Über Tages- und Monatsmittelwerte jener Faktoren werden gewichtete Mittel nach Verbrauch errechnet. Diese berücksichtigen sogar Höhenlagen der Abnehmer bis auf 100 Meter genau, so dass sich dadurch beispielsweise für verschiedene Abnahmestellen innerhalb eines Wohnortes unterschiedliche Brennwerte und damit unterschiedliche Umrechnungsfaktoren ergeben können. „Bei diesen genauen technischen Vorgaben ist faktisch kein Spielraum für Versorger, unkorrekt zu sein“, sagt der Verbraucherschützer. „Im Zweifelsfall kann sich der Gasabnehmer jedoch selbst an das Eichamt wenden und um Prüfung bitten“, empfiehlt Pause.
Früher erfolgte die Abrechnung des Gasverbrauchs beim privaten Abnehmer je verbrauchter Menge in Kubikmetern, das heißt volumetrisch. Der festgelegte Gaspreis war also pro Kubikmeter zu bezahlen. „Wegen des schwankenden Energieinhaltes des Erdgases wurde später auf die so genannte thermische, also nach Kilowattstunden ermittelte Abrechnung umgestellt“, sagt Roland Pause. „Diese Abrechnungsform erleichtert außerdem den Vergleich des Energieverbrauchs eines Hauses mit dem anderer Häuser und zwar unabhängig von der Art des gewählten Energieträgers
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
