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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

18.10.2004
Jobchancen oft zu teuer bezahlt
Sachsens Verbraucherschützer nennen Indizien für fragwürdige Angebote

Bringen Jobangebote in Tageszeitungen tatsächlich Arbeit? Das fragten sich viele Verbraucher aus Sachsen, aber auch aus Brandenburg, Thüringen oder Sachsen-Anhalt, als sie die Offerte einer Leipziger Firma sahen. So warb ein „großes Unternehmen“, wie es in der Anzeige hieß, mit einem seriösen Nebenjob am Wochenende und einem Verdienst von 450 €. Damit wurden Verbraucher zu Informationsveranstaltungen gelockt, bei denen lediglich zwei Verträge unterschrieben werden sollten, einmal als Vertriebsrepräsentant und zum anderen für die Teilnahme an einem Motivations- und Ausbildungsprogramm für sagenhafte 3200 €. Von einem Job keine Spur.
Die beteiligten Firmen Produkt Promotion Vertrieb (PPV) und das Bildungsinstitut für offene Seminare (Bifos) sind den sächsischen Verbraucherschützern schon seit langem bekannt. „Immer wieder fallen Verbraucher darauf rein“, sagt Marion Schmidt von der sächsischen Verbraucherzentrale. Vorgetäuscht wird ein toller Verdienst, tatsächlich wird den Leuten aber nur das Geld aus der Tasche gezogen.
„Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und im Vorfeld von Hartz IV klammern sich viele Menschen an solche Strohhalme und hoffen auf die Chance für einen Job“ sagt die Verbraucherschützerin.
Deshalb einige Tipps zum kritischen Lesen von Job-Anzeigen:
  • Wenn Verdienstmöglichkeiten besonders hoch angesetzt sind, z.B. bei 5 Stunden Arbeit in der Woche ca. 800 €, sollten die Alarmglocken läuten.
  • Aufpassen sollte man auch, wenn nur eine Telefon-Nummer oder Postfachadresse angegeben ist.
  • Wenn Tätigkeiten im Unklaren bleiben oder undurchsichtig beschrieben sind, so dass man nicht nachvollziehen kann, wie damit überhaupt Geld zu verdienen ist, ist ebenfalls Vorsicht geboten.
  • Es ist auch davon abzuraten, vorher Geldbeträge zu bezahlen, um überhaupt Informationen zu erhalten.
  • Das gilt ebenfalls, wenn auf eigene Kosten ein Lehrgang oder ein Seminar zu absolvieren ist, um in den Nebenverdienst einsteigen zu können.
  • Wenn man erst Geräte oder Waren kaufen muss, um sie dann weiter zu veräußern, ist damit zu rechnen, dass diese Kosten meistens nicht durch die erhofften Einnahmen wieder gedeckt werden können.
    Bei Unklarheiten zu Anzeigen für Nebenjobs sind die sächsischen Verbraucherschützer ein guter Ansprechpartner. Beim Verdacht auf Betrug sollte man sich nicht scheuen, eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu machen.


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
    Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link24079A.html