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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

20.10.2004
Bei Anruf - Belästigung
Abendliche Gewinnbotschaften sind verboten

Jeden Sonntagabend werden Zwickauer Verbraucher angerufen. Dabei offeriert ihnen eine Bandansage, dass sie ausgewählt worden seien, einen Gewinn über 3000 Euro abzurufen. Dafür solle man die Nummer 0190-87437463 wählen.

Derartige Anrufe sind nach dem Wettbewerbsrecht verboten. Das kann auch nicht dadurch geändert werden, dass die Initiatoren für ihre Belästigung eine Bandansage bemühen. „Hintergrund derartiger Anrufe“, so Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, „ist einzig und allein, die Angerufenen zu veranlassen, die teure Mehrwertnummer anzurufen“. Diese Nummer läuft nach eingeholter Auskunft über die Suchmaschine der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) über die Deutsche Telekom. Sachsens Verbraucherschützer werden den Missbrauch der Telekom und der RegTP melden mit dem Ziel, dass die Abzocker-Rufnummer schleunigst abgeschaltet wird.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link24303A.html