Kostenfallen kennen und bereits vor Reiseantritt ausschließen
Mit dem Handy im Ausland zu telefonieren, ist bekanntlich ein teures Vergnügen. Die Kosten für das so genannte International Roaming schlagen kräftig zu Buche. Das dadurch bedingte hohe Niveau der Endkundenpreise ist nun auch ins Visier der EU-Kommission in Brüssel geraten. „Doch eine regulierend wirkende europäische Rechtsverordnung wird wohl noch eine Weile auf sich warten lassen“, meint Evelin Voß, TK-Expertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Wer im Auslandsurlaub nicht auf sein Handy verzichten will oder kann, sollte sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt informieren, wie er Telefonkosten sparen kann.
Daran sollten auch all jene Verbraucher denken, die sich für eine der mittlerweile zahlreich im Angebot befindlichen Discount-Prepaidkarten entschieden haben. Mit diesen kann man zwar in Deutschland preisgünstig telefonieren und SMS versenden. Im Ausland gelten jedoch die Preise der dortigen Netzbetreiber, welche zusätzlich ihre Roaming-Gebühren für die Verbindungen nach Deutschland draufschlagen.
Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Reisebeginn beim Vertragspartner oder bei der Verbraucherzentrale zu erkunden, ob es günstige kostenlos buchbare Auslandsoptionen gibt und welche Anbieter die kostengünstigsten im Reiseland sind. Die standardmäßig eingestellte automatische Netzwahl bucht das Handy beim Einschalten im Urlaubsland immer in das aktuell stärkste Netz ein. Das muss jedoch nicht das preisgünstigste sein. Deshalb sollte das Handy nach der Ankunft auf manuelle Netzwahl umgestellt und das bevorzugte preisgünstige Netz fest eingestellt werden.
Noch im Heimatland sollten die Mailbox abgeschaltet und möglichst alle Rufumleitungen ausgeschaltet werden. Denn wenn die Mailbox während des Auslandsurlaubs anspringt, wird gleich dreimal kassiert: für das ankommende Gespräch, für die Umleitung zur Mailbox nach Deutschland und zum dritten Mal für das Abhören der Mailbox vom Ausland aus.
„Am meisten spart, wer das Handy zu Hause deponiert und seinen Lieben für den Notfall die Telefonnummer des Feriendomizils hinterlässt“, rät die Telefonexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
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