Ab 1. November 2004 gelten strengere Grenzwerte für die Abgasverluste von Öl- und Gasheizkesseln. Danach sind entsprechend der Bundesimmissionsschutzverordnung z.B. für Heizkessel mit einer Leistung von 4 bis 25 kW maximal 11 % Abgasverluste zugelassen. Nach der Energieeinsparverordnung sind darüber hinaus Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden, auszutauschen. Besorgt stellen sich nun auch viele Sachsen die Frage: Welche Kosten kommen da auf mich zu? Schließlich erweckt auch die Heizungsbranche den Eindruck, als ob jeder Kessel ausgetauscht werden müsste.
„Heizkessel, die vor 1978 im privaten Bereich eingebaut wurden“, meint Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, „wird es im Freistaat Sachsen wohl kaum geben. War doch der Besitz einer Forsterheizung schon ein Glücksfall und Gas-oder Ölheizkessel gab es praktisch nicht.“ Außerdem sind selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser von dieser Regelung ausgenommen. Darüber hinaus ist der Modernisierungsstand in Sachsen gar nicht so schlecht und teilweise besser als in den alten Bundesländern, da seit Anfang der 90-er Jahre teilweise umfassend saniert wurde.
Mitunter sind bei der jetzt anstehenden Modernisierung nur die Brenner oder die Regelanlage auszutauschen, um die geforderten Abgasverluste zu erreichen. Vielleicht reicht schon eine Wartung oder die Neueinstellung des Brenners aus. Aufschluss über die Einhaltung der Grenzwerte gibt zumindest das Messprotokoll des Schornsteinfegers. Hat man einen Wartungsvertrag abgeschlossen, kann man auch hier erfahren, ob die Werte noch eingehalten werden. „Jedoch Vorsicht“, warnt Pause, „schnell könnten Firmen den Eindruck erwecken, eine neue Anlage sei doch besser.“
Werden die Grenzwerte überschritten, hat man sechs Wochen Zeit, Abhilfe zu schaffen. Dabei können die Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen gute Tipps geben, z.B. welche Teile einer Heizung erneuert werden müssten. Sie helfen auch mit Informationen rund um die Neuanschaffung eines Heizkessels. Angebote und vorhandene Messprotokolle des Schornsteinfegers sollten mitgebracht werden. In welchen Städten und Gemeinden die Verbraucherzentrale Sachsen Energieberatung anbietet, erfährt man auf der Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder am Auskunftstelefon unter 01805-797777 (0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) montags bis freitags von 9.oo – 16.oo Uhr.
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