Umfrage der Verbraucherschützer zum Verkauf von Nahrungsergänzungen, Diätprodukten, Trinkwasserfiltern in Arztpraxen
Zunehmender finanzieller Druck führt bei einzelnen Ärzten offenbar dazu, dass sie sich neben dem Dienst für die Gesundheit gewinnbringenderen Tätigkeiten zuwenden. Verbraucher berichten immer wieder, dass ihnen bei einem Arztbesuch Nahrungsergänzungen, teure Trinkwasserfilter oder Diätprodukte zum Verkauf angeboten wurden.
„Wenn Mediziner, aus eigenen finanziellen Interessen ihre Praxis als Vertriebsort für Vitamin-, Mineralstoff- und andere „Gesundheitsprodukte“ nutzen, muss dieser Entwicklung Einhalt geboten werden, sagt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Verbraucher, denen schon einmal auf diese Weise Produkte zum Verkauf angeboten wurden, sollten dies den Verbraucherschützern bis zum 30.09.2006 mitteilen. Dazu steht unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de „Kostenlose Downloads“ – „Gesundheit“ ein Fragebogen zum Herunterladen und Ausfüllen bereit. Auch können Verbraucher ihre Erfahrungen den Verbraucherschützern unter der E-Mail Adresse aktion@vzs.de mitteilen. Diese Schilderungen sollen schließlich anonymisiert Ärztekammern und Politikern übermittelt werden, um zu verdeutlichen, dass dieser Praxis entgegen gewirkt werden muss. Das Formular ist auch in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich.
„Einem Arzt ist es verboten, während der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Nahrungsergänzungen, Arzneimittel (ausgenommen die Abgabe unverkäuflicher Muster) oder andere Produkte anzubieten, wenn diese nicht wegen ihrer Besonderheiten notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind“, so die Verbraucherschützerin. Geregelt ist dies in der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer. Der Grund für dieses Verbot ist nachvollziehbar: Es dient der ärztlichen Unabhängigkeit und auch dem bisher hohen Ansehen des Arztes in der Bevölkerung. Das besondere Vertrauen eines Patienten gegenüber seinem Arzt darf nicht zur Verkaufsförderung von Produkten „missbraucht“ werden. Es fällt Patienten in der Regel schwer, angepriesene Produkte abzulehnen oder sich eine Bedenkzeit zu erbitten, um eine zweite Meinung einzuholen oder einen Preisvergleich anzustellen. Das Ausnutzen der eigenen Autorität gegenüber dem hilfesuchenden oder gar verzweifelten Patienten entspricht nicht dem Berufsbild eines Mediziners, dem es doch in erster Linie um das Patientenwohl gehen sollte.
„Grundsätzlich ist es einem Arzt aber nicht verboten, solche Produkte gewerblich zu vertreiben“, betont Wiesemann. „Es ist ihm nur nicht erlaubt, die Ausübung seines Berufes mit seinen gewerblichen Interessen zu verbinden. Beides muss streng voneinander getrennt werden.“
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