Sachsens Verbraucherschützer raten von Verschuldung wegen Urlaub oder Mehrwertsteuererhöhung ab
Bankkunden werden derzeit permanent mit Kreditwerbung konfrontiert. Diese flattert mit persönlichen Anschreiben, mit dem Kontoauszug oder mit Flyern ins Haus. Per Kredit soll man sich Extra-Urlaubsgeld besorgen oder „Zuschlagen, bevor die Mehrwertsteuer-Erhöhung kommt!“ Sachsens Verbraucherschützer raten in diesen Fällen von einer Verschuldung dringend ab.
Ärger über die Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2007 sollte in den nächsten Wochen nicht zu vorgezogenen unüberlegten, unnötigen Käufen führen, die am Ende noch finanziert werden. Lachende Dritte werden sonst die Banken und Sparkassen sein. Dazu folgendes Beispiel. Wer für einen Möbelkauf einen Kredit in Höhe von 3000 € mit einer Laufzeit von 3 Jahren aufnimmt, zahlt dafür heute bei günstigen Anbietern insgesamt gut 300 € Zinsen, bei teuren Geldhäusern dagegen fast 500 €. Wie viel teurer werden aber dagegen die Möbel durch die Steuererhöhung? Beim heutigen Prozentsatz von 16 Prozent stecken in einem Preis von 3000 € 413,80 € Mehrwertsteuer. Ab 2007 sind es bei einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent dann 479 €. Der Unterschied beträgt in diesem Beispielfall somit 65,20 €. Sicher werden einige Händler diese Differenz früher oder später auf den Preis aufschlagen. Manche werden die Mehrwertsteuererhöhung auch gleich noch zu einer weiteren Preiserhöhung nutzen. Der Wettbewerb unter den Anbietern wird dafür jedoch Grenzen setzen. Das Beispiel zeigt aber, dass der vorzeitige Kauf auf Kredit letztlich deutlich teurer kommt, als die mögliche Steuer- oder Preiserhöhung bei einem Kauf im nächsten Jahr ausmacht.
Wer sich über das Thema Kreditaufnahme informieren möchte, sollte sich das kostenlose Faltblatt der sächsischen Verbraucherschützer „ Auf dem Weg zum Kredit“ aus einer der 13 Beratungsstellen holen. Darin erfährt man etwas über die gängigen Kreditarten, deren Vor- und Nachteile und Regeln zum Schutz des Verbrauchers.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
