Wer bereits 2002 eine so genannte Riester-Rente abgeschlossen, aber die staatliche Förderung bis heute nicht beantragt hat, sollte sich nun beeilen. Wird bis zum 31.12.2004 der Antrag auf Zahlung der Zulage nicht gestellt, verfällt diese zumindest für 2002. So kann ein dreistelliger Euro-Betrag verloren gehen.
Seit 2002 besteht für alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, somit in erster Linie für Arbeitnehmer und deren Ehepartner die Möglichkeit, staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge abzuschließen. Das kann ein privater Rentenversicherungsvertrag, ein Fondsspar- oder ein Banksparvertrag sein. Der Staat gewährt für diese Art von Sparen Zulagen. Dem Einzelnen steht dabei für 2002 und 2003 eine Grundzulage von 38 € und eine Kinderzulage je Sprössling von 46 € zu. Eine Familie mit 2 Kindern kann so immerhin allein für 2002 168 € erhalten.
Die Zulage wird jedoch nicht automatisch gewährt, sondern muss bei der Bank, der Investmentgesellschaft oder der Versicherungsgesellschaft beantragt werden, wo der Vertrag abgeschlossen wurde. In der Regel wurde den Kunden das Antragsformular bereits zugeschickt. Doch viele Verbraucher scheuten den bürokratischen Aufwand. Sie legten den Antrag beiseite oder ließen ihn gar im Papierkorb verschwinden. Schade, denn es lohnt sich, diese kleine Mühe auf sich zu nehmen, meinen Sachsens Verbraucherschützer. Wer das Formular nicht mehr findet, kann es ein zweites Mal von seinem Vertragspartner abfordern. Im Weiteren findet man es zum Download samt Erläuterungen auch im Internet, zum Beispiel unter www.ihre-vorsorge.de.
Ab dem kommenden Jahr wird es im Übrigen einfacher mit der Beantragung der Zulagen. Dann wird der Dauerzulagenantrag eingeführt, was heißt, dass man sich nicht jedes Jahr wieder neu mit der Beantragung befassen muss.
Nicht nur zu den Zulagen, sondern insbesondere auch zur Auswahl des passenden „Riester-Vertrages“ kann man sich von den Finanzexperten der sächsischen Verbraucherschützer beraten lassen.
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