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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

03.11.2004
Betriebliche Altersvorsorge:
Direktversicherung umstellen oder nicht?

Verbraucherzentrale Sachsen bietet im November Vorträge zur richtigen Entscheidung an

Ab 01.01.2005 wird auf ein neues Steuerrecht umgestellt und damit schrittweise die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Das heißt, dass künftig nicht mehr die Aufwendungen zur Altersvorsorge besteuert werden, sondern die spätere Rente. Für die meisten der laufenden und bis Jahresende abgeschlossenen Direktversicherungen, gibt es jedoch ein Wahlrecht. Gemeint sind damit Lebensversicherungen, die über den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Der Arbeitnehmer kann sich in den nächsten Monaten entscheiden, ob die bisherige steuerliche Regelung für seinen Vertrag fortgelten oder ob ab Januar das neue Steuerrecht angewendet werden soll. Doch bei der Entscheidungsfindung werden die Betroffenen weitgehend allein gelassen. Sachsens Verbraucherschützer bieten deshalb im November in Leipzig (8.11.), in Dresden (22.11.) und in Chemnitz (29.11.) je eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema für Arbeitnehmer an.

Zusammen mit einem spezialisierten Steuerberater werden die Vor- und Nachteile der alten Rechtslage nach § 40 b Einkommensteuergesetz (EStG) und der neuen gesetzlichen Regelung nach § 3 Nr. 63 EStG dargelegt. Nach bisherigem Recht fallen bei Direktversicherungen 20 Prozent Lohnsteuer auf die Beiträge an. Dafür ist eine spätere Kapitalauszahlung steuerfrei. Wählt man statt der Kapitalauszahlung die Zahlung einer Rente, wird diese nur mit einem sehr geringen Ertragsanteil besteuert.

Nach neuem Recht ist es genau anders herum. Lohnsteuer fällt nicht an und es sind bis 2008 auch keine Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Dafür werden die Leistungen im Rentenalter voll besteuert, was nicht immer bedeuten wird, dass auch tatsächlich Steuern zu zahlen sind. Die Belastungen nach den beiden Regelungen sind im Einzelfall sehr unterschiedlich und können durchaus erheblich sein. Deshalb sollte jeder speziell für sich prüfen, welche Rechtslage die bessere ist. Wer sich für die neue Regelung entscheidet, muss sehr wahrscheinlich Vertragsänderungen vornehmen lassen. Worauf dabei zu achten ist, wird ebenfalls Gegenstand der Vorträge sein.

Neben diesen Informationen wird auch der neue Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Übertragung von Versorgungszusagen bei Arbeitgeberwechsel und die Situation bei Arbeitslosigkeit erläutert werden.

Die Verbraucherschützer rechnen mit regem Interesse an allen drei Veranstaltungen und haben deshalb folgende Veranstaltungsorte und -zeiten gewählt:

Leipzig, 08.11.2004 18.00 Uhr, Handwerkskammer zu Leipzig, Konferenzsaal, Dresdner Str. 11/13 , 04103 Leipzig

Dresden, 22.11.2004, 18.00 Uhr, BfA-Gebäude, Vortragsraum 4.Etage, Fetscherstr.34, 01307 Dresden

Chemnitz, 29.11.2004, 18.00 Uhr, Verdi-Gebäude, Vortragsraum Erdgeschoss, Jägerstr.5-7, 09111 Chemnitz


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link24509A.html