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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

26.07.2006
Einkaufen wird teurer

Verbraucherschützer geben Tipps wegen bevorstehender Mehrwertsteuererhöhung

Durch die Anhebung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 % wird das Einkaufen teurer, daran hat mittlerweile keiner mehr Zweifel. Dennoch macht es wenig Sinn, allein wegen der zum 01.01.2007 anstehenden Steuererhöhung jetzt so genannte Hamsterkäufe zu tätigen. Viele Händler haben schon jetzt die Preisschraube stark angezogen. Wer jedoch ohnehin die Anschaffung kostenintensiver Konsumgüter geplant hat, sollte beim Vertragsabschluss Folgendes berücksichtigen:

Bei allen Verträgen, die vor dem 01.09.2006 abgeschlossen werden, die Leistung jedoch erst ab dem 01.01.2007 erfolgt, steht den Unternehmern ein Ausgleichsanspruch für die umsatzsteuerliche Mehrbelastung zu. „Hiergegen können sich Verbraucher jedoch mit entsprechenden vertraglichen Regelungen schützen“, so die Juristin der Verbraucherzentrale, Bettina Dittrich. Wer beispielsweise in den nächsten 5 Wochen bis einschließlich 31.08.2006 etwa einen Pkw, eine Heizungsanlage oder einen Wintergarten kauft und die Lieferung oder Leistung erst ab 2007 erfolgt, sollte ausdrücklich mit dem Unternehmer vereinbaren, dass eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes ihn nicht zu einer Preiserhöhung berechtigt.

Das Gleiche sollten im Übrigen auch Verbraucher beachten, die beim Vertragsabschluss in den klein gedruckten Bedingungen eine Preiserhöhungsklausel finden, nach der bei Änderung des Umsatzsteuersatzes eine Preisanpassung möglich ist. Zwar entsprechen derartige Preisanpassungsklauseln häufig nicht den gesetzlichen Erfordernissen und wären dann unwirksam. Um einen Streit darüber zu vermeiden, ist es jedoch besser, mit dem Unternehmer schon bei Vertragsabschluss individuell zu vereinbaren, dass der vertraglich vereinbarte Preis trotz Preisanpassungsklausel nicht erhöht werden darf.

Abgesehen von Dauerschuldverhältnissen (wie z.B. Aboverträgen) ist es Unternehmern auch nicht gestattet, in Allgemeinen Bedingungen kurzfristige Preiserhöhungen zu regeln, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder Leistung weniger als 4 Monate liegen.

Verbraucher, die sich unsicher sind, können sich gern in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen dazu beraten lassen. Einen Beratungstermin erhält man am Zentralen Servicetelefon unter 0180-5-797777 (0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz). Wo die nächstgelegene Beratungsstelle ist, erfährt man auch auf der Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link245352A.html