Seit die Deutsche Bausparkasse BADENIA (Karlsruhe) in den letzten Monaten immer wieder wegen dem Thema Schrottimmobilien in schlechtes Licht gerückt ist, fangen einige Sachsen an, sich Sorgen um ihr eingezahltes Geld zu machen. Ist mein Bausparvertrag sicher, lautet eine in diesen Tagen häufig gestellte Frage, so beispielsweise auch in der Beratungsstelle Aue.
Diesbezüglich besteht kein Anlass zur Sorge, beruhigen die sächsischen Verbraucherschützer. Auch die privaten Bausparkassen verfügen bereits seit vielen Jahren über freiwillige Sicherungssysteme, die die gesetzliche Entschädigung um freiwillige Sicherungsleistungen ergänzen. Im Falle einer Insolvenz würde die Einlagensicherung die Kundengelder schützen. Gesichert sind alle Verbindlichkeiten aus Bauspareinlagen, also dem Geld, das in einem Bausparvertrag angespart wird. Davon sind auch die gezahlten Zinsen erfasst.
Vertragsänderungen bei laufenden Verträgen sind bezüglich der Verzinsung des Sparguthabens, der Voraussetzungen für die Zuteilung des Bauspardarlehens sowie dessen Verzinsung und Tilgung nur nach Genehmigung durch die staatliche Aufsicht, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, zulässig. Liegt diese Genehmigung vor, muss der Bausparer einer Verträgsänderung nicht mehr zustimmen.
Wer sich über das Thema Bausparen informieren will, findet bei den sächsischen Verbraucherschützern den richtigen Rat. Diesen gibt es montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10.00 und 16.00 Uhr auch am Telefon unter der Rufnummer 0900-1-79 7777 (1,24 €/Min aus dem deutschen Festnetz).
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