Täglich starten nicht nur von den sächsischen Flughäfen hunderte Flugzeuge in die Urlaubsparadiese. Verspätungen, Überbuchungen oder sogar Annullierungen von Flügen sind dabei nicht ausgeschlossen. Seit dem 17. Februar 2005 hat die Europäische Union die Fluggastrechte gestärkt. „Danach besteht Anspruch auf Entschädigung, wenn die Maschine überbucht ist“, sagt Marion Schmidt von der sächsischen Verbraucherzentrale. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den zu erbringenden Flugkilometern und kann zwischen 250 € und 600 € liegen.
Wird der Flug annulliert, hat man die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder anderweitiger Beförderung zum Zielort. Außerdem übernimmt die Fluggesellschaft Betreuungsleistungen (z. B. Hotelunterkunft, Telefonate). So entschieden bereits einige Gerichte zugunsten der Verbraucher, z.B. das Amtsgericht Rüsselsheim am 06.01.2006, AZ: 3 C 1127/05 oder das Amtsgericht Schöneberg am 21.09.2005, AZ: 5a C 92/05. Auch das Amtsgericht Frankfurt, AZ: 30 C 2806/05-24 bekräftigte in seinem Urteil die Haftung einer Fluggesellschaft für die Folgen eines gestrichenen Fluges und sprachen dem Fluggast 400 € Schadenersatz zu.
Bei Verspätungen von 2 - 4 Stunden, bezogen auf den Abflug und in Abhängigkeit von der Länge der Flugstrecke, muss die Fluggesellschaft Betreuungsleistungen anbieten. Bei einer Verspätung von 5 Stunden oder mehr muss die Fluggesellschaft auch eine Erstattung des Ticketpreises und ggf. einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort anbieten.
Bei Pauschalreisen wird bisher nur eine Flugverspätung von über 4 Stunden als Mangel angesehen. Der zieht eine Reisepreisminderung nach sich, und zwar für jede Stunde 5 % des anteiligen Tagesgesamtpreises und nicht mehr als 20 % des gesamten Reisepreises.
Die Verbraucherzentrale Sachsen schließt sich der Auffassung des Experten für Reiserecht, Prof. Führich aus Kempten, an und fordert, dass Reisende bei Flugverspätungen bereits ab 2 Stunden entschädigt werden, um auch hier der EU-Verordnung gerecht zu werden. Dies soll neben Charterflügen auch für Linienflüge gelten.
Nachdem die neue gesetzliche Regelung nun seit einem Jahr in Kraft ist, haben die Verbraucherzentralen Brandenburg, Berlin und Sachsen eine Umfrage gestartet.
„Es soll geprüft werden, ob und wie Fluggesellschaften die gesetzlichen Vorgaben erfüllen“, sagt Marion Schmidt. Der
Fragebogen ist online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de zu beantworten. Die Ergebnisse werden öffentlich ausgewertet. Dabei wird sich zeigen, wie die Airlines die Verordnung in der Praxis umsetzen und die Passagierrechte respektieren. Wer Fragen zum Reiserecht hat, kann sich gern an eine der 13 Beratungsstellen wenden. Am Zentralen Servicetelefon unter der Nummer 0180-5-797777 für 0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz erhält man einen Beratungstermin.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
