Leben soll Spaß machen! Dazu gehört es auch, sich Wünsche zu erfüllen. Ein eigenes Handy, ein Computer, Markenklamotten oder der erste eigene motorisierte Untersatz. Mancher mag dabei nicht warten, bis er seine Wünsche von den Eltern oder Großeltern erfüllt bekommt – er handelt auf eigene Faust. Ein Vertrag ist schnell geschlossen. Aber ebenso schnell ist das monatliche Taschengeld überschritten und Jugendliche sind von den Zahlungsverpflichtungen überfordert. Unkontrolliertes Telefonieren mit dem Handy und das Senden von SMS tun ihr Übriges. Viele junge Menschen erreichen ihren 18. Geburtstag schon mit Schulden und müssen die Hilfe der Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.
Doch nicht jede vertragliche Verpflichtung, die ein Jugendlicher eingeht, ist letztlich auch wirksam. Ohne vorherige oder nachträgliche Zustimmung der Eltern kann mit einem unter 18-jährigen kein wirksamer Vertrag abgeschlossenen werden, der den Rahmen des Taschengeldes überschreitet. Minderjährige sollen nämlich gerade vor ihrer eigenen Unvernunft geschützt werden, die sie in die Verschuldung führen kann. Ob der Vertragspartner dabei glaubte, dass der Jugendliche schon älter und über 18 Jahre war, ist dabei egal. Es ist immer das wirkliche Alter maßgeblich und das muss kontrolliert werden.
Hat ein Jugendlicher ohne die Einwilligung der Eltern einen Vertrag abgeschlossen, muss der Vertragspartner an die Eltern herantreten und diese zur Genehmigung auffordern. Nur dann kann vom Jugendlichen die Bezahlung verlangt werden. Wenn die Eltern nicht innerhalb von 2 Wochen eine Genehmigung erteilen, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Wenn ein abgeschlossener Vertrag unwirksam ist, heißt das, dass keine Zahlung verlangt werden kann. Immerhin muss der Jugendliche aber die erhaltenen Dinge zurückgeben.
Mit dem 18. Geburtstag kann durch den Jugendlichen der abgeschlossene Vertrag selbst genehmigt werden, womit er wirksam und zu erfüllen ist. Als Genehmigung kann schon gedeutet werden, dass der dann volljährige Jugendliche Leistungen weiter in Anspruch nimmt, also den Computer weiter nutzt oder weiter mit dem Handy telefoniert.
Ansonsten ist es ratsam, dass der nun volljährig gewordene Jugendliche dem Vertrag ausdrücklich die Genehmigung versagt, die Sachen zurückgibt und für die bisherige Benutzung etwas bezahlt. Sollten Jugendlichen oder Eltern die Sorgen über den Kopf wachsen, ist unbedingt die Hilfe einer kostenlosen, örtlichen Schuldnerberatung zu empfehlen.
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