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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

07.08.2006
Proben-„Zauber“ wenig zauberhaft

Verbraucherzentrale warnt vor Internetangeboten mit angeblich kostenlosen Probenlieferungen

Die Masche ist den sächsischen Verbraucherschützern wohl bekannt: Internetanbieter locken Verbraucher mit angeblich kostenlosen oder Gratis-Angeboten wie etwa SMS-Diensten, Lehrstellenangeboten oder einem Test zur Lebenserwartung auf ihre Seiten. Nur wer die Teilnahmebedingungen genau liest, erfährt, dass entweder mit der Registrierung oder mit Ablauf einer minimalen „Gratiszeit“ ein Entgelt für den Dienst fällig wird.

Seit kurzem gibt es nun verstärkt Verbraucherbeschwerden zur Internetseite www.probenzauber.de. Laut den Vertragsbedingungen des Anbieters mit Sitz im Ausland wird der Kunde für monatlich mindestens 20 Proben oder Gewinnspiele eingetragen. Auch hier eröffnet erst der Blick ins Kleingedruckte, dass man mit dem Absenden des Kontaktformulars ein 2-Jahres-Abo zum Preis von 7 Euro monatlich eingeht. Doch nicht nur die überraschende Zahlungsfolge ist ein Ärgernis für Betroffene und Verbraucherschützer. Teilweise werden Verbraucher über den Probendienst an Testaktionen Dritter vermittelt, bei denen sie im nächsten Abo-Vertrag landen. Denn oft wird aus Probelieferungen automatisch eine Dauerbestellung, wenn der Verbraucher der Weiterbelieferung nicht rechtzeitig widerspricht.

Verbraucherschützer warnen immer wieder vor Web-Seiten, die mit kostenfreien Angeboten werben. Denn wer einmal seine Kontaktdaten bei einem Anbieter hinterlassen hat, muss unter Umständen hinterher mit viel Ärger rechnen. „Verbraucher sollten wissen, dass bereits durch das bloße Absenden eines Kontaktformulars auf einer Internetseite ein verbindlicher Vertrag zustande kommen kann“, erläutert Katja Henschler, Juristin bei der sächsischen Verbraucherzentrale. Dabei gelten dann grundsätzlich die Vertragsbedingungen des Anbieters einschließlich der Kostenpflichtigkeit, auch wenn diese für den Verbraucher nicht ohne Weiteres erkennbar war. „Ob auch dann ein wirksamer Vertrag geschlossen wird, wenn der Anbieter die Zahlungspflicht bewusst verschleiert, hängt von der konkreten Gestaltung der Internetseite ab und muss im Einzelfall geprüft werden“, so Katja Henschler. Verbraucher sollten in solchen Fällen rechtlichen Rat einholen, bevor sie Zahlungen leisten. Dies gilt ebenso, wenn der Anbieter seiner Leistungspflicht nicht oder nicht im vereinbarten Umfang nachkommt. So berichten Abonnenten von Probendiensten, nur wertlosen Nepp oder auch gar keine Leistungen vom Anbieter erhalten zu haben.

Der Juristin sind sogar Fälle von Verbrauchern bekannt, die diese Internetseite nur besucht, nicht jedoch das Kontaktformular ausgefüllt und versendet haben, und dennoch eine Rechnung von dieser Firma erhielten. Betroffene Verbraucher sollten dann keinesfalls zahlen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link249422A.html