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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

08.08.2006
Neuer Anlauf im Kampf gegen Gaspreiserhöhungen

Nach Etappensieg der Verbraucher geht das Sammelverfahren gegen die ENSO Erdgas GmbH Dresden in die zweite Runde

Am 30. Juni 2006 fand das Sammelverfahren ostsächsischer Gaskunden gegen die zahlreichen Preiserhöhungen der ENSO Erdgas GmbH Dresden ein vorläufiges Ende. An diesem Tage gaben die Richter des Dresdner Landgerichts der Klage der etwa 120 Verbraucher statt und erklärten die Preiserhöhungen der ENSO, die seit dem 01.10.2004 erfolgten, für unwirksam (Az: 10 O 3613/05, n. rkr.). „Sollte das Urteil rechtskräftig werden, bedeutete dies für die klagenden Verbraucher einen großen Erfolg“ so Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, die das Verfahren koordiniert hat. Wer in der Vergangenheit unter Berufung auf deren Unbilligkeit die Preiserhöhungen bei Erdgas nicht gezahlt hat, muss die Differenzbeträge dann dauerhaft nicht mehr nachzahlen. Verbraucher, die die Erhöhung unter Vorbehalt gezahlt haben, könnten ihre Zahlungen im Umfang der Erhöhung zurückfordern. „Da die Preiserhöhungen der ENSO seit dem 01.10.2004 bis zum Richterspruch nahezu 40 % betrugen und zudem der vergangene Winter sehr kalt war, handelt es sich oftmals um nicht unerhebliche Beträge“ schätzt die Verbraucherschützerin ein.

Die ENSO lässt das Urteil allerdings nicht auf sich beruhen und hat fristgemäß Berufung eingelegt. Das Verfahren wird nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Dresden fortgeführt werden, das bereits erklärt hat, um einen raschen Verfahrensfortgang bemüht zu sein.

Die Verbraucherzentrale Sachsen wird auch im Berufungsverfahren die Koordination der Sammelklage gegen die ENSO übernehmen. Sie hofft nun, dass sich möglichst viele der im erstinstanzlichen Verfahren beteiligten Verbraucher auch dem Berufungsverfahren anschließen. „Denn nur, wer als Sammelkläger auch im Berufungsverfahren dabei ist, wird im Falle eines erneuten Sieges tatsächlich die Früchte eines positiven Urteils ernten können“, erläutert die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherzentrale wird sich dazu in den nächsten Wochen schriftlich mit den klagenden Verbrauchern in Verbindung setzen.

Aktuelle und ausführliche Informationen über das juristische Vorgehen der sächsischen Verbraucherschützer gegen vier sächsische Erdgasversorger wegen anhaltender Preissteigerungen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link249472A.html