Verbraucherzentrale Sachsen hält Briefkastenaufkleber und Tipps zur Abwehr unerwünschter Werbesendungen bereit
Aus ihrer täglichen Erfahrung wissen die sächsischen Verbraucherschützer, dass sich Verbraucher von unerwünschter Werbung erheblich belästigt und in ihrer Privatsphäre gestört fühlen. Neben unverschämten Werbeanrufen, Werbung per Fax und E-Mail häufen sich die Beschwerden über Werbematerial in den Briefkästen.
Um dem Abhilfe zu leisten, hält die sächsische Verbraucherzentrale in ihren Beratungsstellen ab sofort neu gestaltete kostenfreie Aufkleber mit dem Aufdruck „Keine Werbung“ bereit. In mit solch einer Aufschrift gekennzeichnete Briefkästen dürfen Zusteller oder Unternehmen selbst kein kostenloses Werbematerial einwerfen, das unadressiert an eine Vielzahl von Haushalten geht.
Dies gilt allerdings nicht für Werbebeilagen in abonnierten Zeitungen oder kostenlose Zeitungen mit redaktionellem Teil.
Eine Möglichkeit zur Abwehr adressierter unerwünschter Werbesendungen bietet der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) mit der so genannten Robinson-Liste an. In diese Liste kann sich jeder eintragen lassen, der keine adressierten Werbebriefe von Unternehmen erhalten möchte. Mittlerweile verwendet eine Vielzahl von Unternehmen diese Liste und gleicht seine Werbezuschriften vor dem Absenden mit den Einträgen in der Liste ab. Die eingetragenen Verbraucher erhalten von jenen Unternehmen keine adressierte Werbung. Nach Angaben des DDV werde die Robinsonliste bei über 90 Prozent aller adressierten Werbebriefe eingesetzt. Ein Anspruch auf Beachtung der Eintragung besteht allerdings nicht. Der kostenfreie Eintrag ist online bei www.ddv-robinsonliste.de möglich. Er gilt für fünf Jahre und muss danach erneuert werden.
Verbrauchern, die Werbesendungen von vornherein von ihren Briefkästen fern halten möchten, empfehlen die Verbraucherschützer außerdem, Unternehmen möglichst selten ihre Kontaktdaten zu überlassen. So versuchen Firmen gern, Besuchern etwa bei Kaffeefahrten oder Verbrauchermessen über das Angebot von Gewinnspielen ihre Adressen „abzuluchsen“. Wer oft an solchen Gewinnspielen teilnimmt, erhält erfahrungsgemäß auch mehr unerwünschte Werbesendungen.
In jedem Falle sollten Verbraucher prüfen, ob auf Bestellkarten etc. ein Feld für die Zustimmung zur Zusendung von Werbematerial vorgesehen ist. Diese Zustimmung sollte keinesfalls erteilt werden. Schließlich kann man von jedem Unternehmen direkt verlangen, die Zusendung von Werbematerial einzustellen. Hält sich ein Unternehmen nicht an diese Forderung, handelt es wettbewerbswidrig.
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