Von der „Wirtschaftskanzlei Öhlig und Hartmann“ hatte Hermann C. bislang noch nicht gehört. Umso verwunderter war er, als bei ihm das Telefon klingelte und sich eine nette Dame mit verbindlichem Tonfall unter dieser Firmenbezeichnung meldete. Man habe ein unvergleichlich günstiges Steuersparpaket anzubieten. Hermann C. würde es unbedingt benötigen, gab sich die Dame überzeugt und hätte einen Termin mit ihm und seiner Frau am liebsten noch für dieselbe Woche vereinbart.
Ob Geldanlage, Telefonvertrag, Gewinnspiel oder Marktforschungsumfragen – Verbraucher fühlen sich genervt und belästigt von Anrufen mehr oder weniger professioneller Verkaufsstrategen, die sich überdies besonders häufig am Feierabend melden. Dabei sind Anrufe von Unternehmen bei Verbrauchern ohne deren vorheriges Einverständnis zum Zwecke der Werbung oder gar des Vertragsschlusses gesetzlich verboten. Trotz der eindeutigen Rechtslage ist es für Verbraucher in der Praxis schwer, sich gegen diese erhebliche Störung ihrer Privatsphäre zu wehren.
Die Verbraucherzentrale Sachsen startet nun eine Aktion, um solcher Störer habhaft zu werden und ihr Treiben wirksam zu unterbinden. Dazu hält sie eine vorgefertigte Postkarte bereit, auf der leidgeprüfte Verbraucher den Namen des ungebetenen Anrufers, des dahinter stehenden Unternehmens sowie das beworbene Produkt notieren und anschließend an die Verbraucherzentrale weiterleiten können. Sie wird die Einsendungen daraufhin auswerten, ob bestimmte Unternehmen besonders häufig genannt werden. Anschließend wird sie entscheiden, in welcher Form die Praxis einzelner Anbieter öffentlich bekannt gemacht werden kann bzw. ob sie sogar mit rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen wird.
Die Postkarte sowie weiteres Informationsmaterial zur Aktion „Kein Abschluss unter dieser Nummer“ erhalten Verbraucher in den örtlichen Beratungsstellen der sächsischen Verbraucherzentrale.
Sie können uns folgende Fragen aber auch per E-Mail an vzs@vzs.de beantworten:
- Wie war der Name des Anrufers?
- Für welches Unternehmen hatte er bei Ihnen angerufen?
- Was war der Grund seines Anrufes?
- Hatten Sie sich im Vorfeld einverstanden erklärt, von dieser Firma angerufen zu werden?
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
