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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

10.08.2006
Geplanter Anschlag vereitelt - viele Reisende sitzen fest

Verbraucherschützer informieren zu den Ansprüchen der Betroffenen

„Es ist ein großes Glück, dass der geplante Terroranschlag in London vereitelt werden konnte“, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. „Die Reisenden fragen nun zu Recht, wie sie sich verhalten sollen und ob sie Anspruch auf Entschädigung haben“.

Pauschal- und Individualreisende haben in diesem Fall wegen annullierter Flüge zunächst keine finanziellen Ausgleichsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft. Dies regelt eine EG-Verordnung, die am 17. Februar 2005 in Kraft getreten ist. Die Reisenden können aber Ansprüche auf Betreuungsleistungen (kostenlose Mahlzeiten, Telefonate, ggf. Unterbringung etc.) und auf anderweitige Beförderung nach dieser Verordnung gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Pauschalreisende sollten sich unbedingt auch kurzfristig an ihren Reiseveranstalter wenden, um Informationen über die weitere Organisation der Reise zu erhalten.

„Streng juristisch gesehen, könnten Pauschalreisende Minderungsansprüche gegen ihren Reiseveranstalter geltend machen, etwa wenn Reiseleistungen ausfallen oder nicht in Anspruch genommen werden können“, sagt die Verbraucherschützerin. Hintergrund ist, dass auch in Fällen höherer Gewalt die Reiseveranstalter verschuldensunabhängig für Mängel an einer Pauschalreise einzustehen haben.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link250662A.html