Sachsens Verbraucherschützer rechnen Darlehen neu ab
Banken und Sparkassen haben sich in der Vergangenheit bei der Vergabe von Verbraucherdarlehen nicht immer an die gesetzlichen Formvorschriften gehalten. Eine Folge daraus kann die Reduzierung des Zinssatzes sein. Darlehensnehmer können dann die Erstattung überzahlter Zinsen verlangen. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet die Neuberechnung der Darlehen an. Mit Hilfe eines Musterbriefes können die Betroffenen anschließend ihre konkreten Ansprüche gegenüber dem Kreditinstitut geltend machen.
Viele Sachsen haben in der Vergangenheit zur Finanzierung ihres Beitritts an geschlossenen Immobilienfonds Kredite aufgenommen. Die Vertragskonstruktion sieht dabei beispielsweise vor, dass der nicht grundpfandrechtlich gesicherte Kredit über eine gleichzeitig abgeschlossene Kapital-Lebensversicherung getilgt werden soll. Die Prämien für die Versicherung wurden jedoch bei der Berechnung des Gesamtbetrages nicht immer berücksichtigt. In diesen Fällen können die Darlehensnehmer nicht überblicken, welche Kosten insgesamt auf sie zukommen. Dem Schutzzweck des Gesetzes wurde somit nicht entsprochen. Der Bundesgerichtshof hat nun im Frühjahr dieses Jahres dazu entschieden, dass sich bei diesen Darlehen die Zinsen auf den gesetzlichen Zinssatz von 4 Prozent reduzieren. Betroffen sind unter Umständen auch Fälle, bei denen es keine Kombination von Darlehen und Kapital-Lebensversicherung gibt. Wenn bei einfachen Hypothekendarlehen als Gesamtbelastung lediglich der bis zum Ablauf der Zinsbindung anfallende Teilbetrag sowie die dann noch bestehende Restschuld ausgewiesen wurden, genügt dies ebenfalls nicht der gesetzlichen Vorgabe.
„Im Ergebnis heißt das, dass die Betroffenen zu viel Zinsen gezahlt haben und diese zurückverlangen können“, informiert Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Sachsens Verbraucherschützer bieten an, den zu viel gezahlten Betrag rechnerisch zu ermitteln und bei der Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Kreditinstitut behilflich zu sein. Ist der Rückzahlungsbetrag bekannt, sollten Kreditnehmer durch Verhandlung mit der Bank vorzugsweise versuchen, diesen zur zusätzlichen Tilgung des Darlehens einzusetzen. Dadurch würde sich die Laufzeit des Darlehens verkürzen und weitere Zinsen könnten gespart werden.
Wer die Berechnung von der Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 50 € durchführen lassen möchte, sollte einen Beratungstermin vereinbaren. Das ist montags bis freitags unter der Rufnummer 0180-5-797777 (0,12 €/Min aus dem deutschen Festnetz) möglich.
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