Sachsens Verbraucherschützer weisen auf Kündigungsrecht hin
Wie jetzt der Verbraucherzentrale Sachsen bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen die Verantwortlichen der Hansa Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG (Rödermark) wegen des Verdachtes des Kapitalanalgebetruges unter dem Aktenzeichen 610 Js 41881/06 WI. Sachsens Verbraucherschützer sehen in dieser Tatsache einen Grund für eine mögliche außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Daneben kommt auch die ordentliche Kündigung in Frage.
Nach den speziellen Regelungen des Genossenschaftsgesetzes ist eine ordentliche Kündigung nur schriftlich und zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Genossenschaften können jedoch auch längere Kündigungsfristen in ihrer Satzung festlegen. Die Hansa Bavaria hat diese Möglichkeit genutzt und die längstmögliche Kündigungsfrist von 5 Jahren verankert. Dagegen ist die außerordentliche Kündigung - zwar nicht mit sofortiger Wirkung - dagegen aber immer zum Schluss des Geschäftsjahres möglich. Die fixierte Fünfjahresfrist bleibt hier also unberücksichtigt. Allerdings muss das Mitglied auch in diesem Fall eine dreimonatige Kündigungsfrist beachten. „Wer von diesem Recht Gebrauch machen will, muss deshalb schnell handeln“, macht Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. Am 30.09.2006 muss die schriftliche Kündigung bei der Gesellschaft nachweisbar eingegangen sein, wenn sie zum 31.12.2006 wirksam werden soll. Das strenge Genossenschaftsgesetz sieht allerdings weiter vor, dass die Mitgliedschaft trotz Kündigung dann nicht endet, wenn die Genossenschaft vor dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam geworden wäre, aufgelöst wird. Diese Regelung käme zum Tragen, wenn es bis zum Jahresende noch zu einer Liquidation oder Insolvenz kommen sollte.
Wer zusätzlich Strafanzeige stellen will, sollte sich zu diesem Zweck an seine örtliche Polizeidirektion wenden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
