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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

28.09.2006
Gaspreise in Sachsen zu hoch

Effektives Zusammenspiel zwischen Sächsischem Wirtschaftsministerium und Verbraucherzentrale im Interesse der Bürger

Die vor wenigen Tagen vom Bundesrat beschlossenen neuen Verordnungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas und Strom schreiben eine Versorgungspflicht auch gegenüber Verbrauchern vor, die ihre Rechnung wegen vermuteter Unbilligkeit der Preise nicht vollständig begleichen. Damit stärkt der Bundesrat der bisherigen Rechtsprechung den Rücken, nach der Versorgungseinstellungen gegenüber Protestkunden, die überhöhte Preise bemängeln, unzulässig sind.

„Dass diese Regelungen nunmehr in den Verordnungen für die Versorgung von Haushaltskunden so deutlich und unmissverständlich klargestellt sein werden, ist u. a. auch den massiven und flächendeckenden Verbraucherprotesten und dem Aufgreifen dieser Proteste durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit zu danken“, so der Geschäftsführer der sächsischen Verbraucherzentrale, Joachim Betz. „Wir hatten uns im Juni dieses Jahres mit der Bitte an Herrn Staatsminister Jurk gewandt, Unklarheiten in den Verordnungsentwürfen bezüglich der Rechte der Verbraucher bei vermuteten überhöhten Preisen auszuräumen“.

Sachsen hat allein 70 Änderungsanträge zu den neuen Netz- und Grundversorgungsverordnungen in den Bundesrat eingebracht, um drohende Nachteile für die Bürger z. B. bei Versorgungsunterbrechungen, Vertragskündigungen und nicht zuletzt ihren Rechten im Falle überhöhter Rechnungen zu verhindern.

„So zahlt sich effektive Zusammenarbeit zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und der Verbraucherzentrale Sachsen für die Bürger aus“, so Betz und ist angesichts eines von Staatsminister Jurk aktuell vorgelegten Gaspreisgutachtens optimistisch im Hinblick auf die von den sächsischen Verbraucherschützern gegen vier Gasversorger anhängiger Gerichtsverfahren. Dieses Gutachten besagt u. a., dass die von den ostdeutschen Gasversorgungsunternehmen immer wieder angeführten Gründe für hohe Preise im Vergleich zum Altbundesgebiet widerlegt sind und dass die unterschiedlichen Preise für Großabnehmer und Haushaltskunden den Schluss zulassen, dass es weitaus größere Spielräume bei der Preisgestaltung gibt, als von den Gasversorgungsunternehmen bisher eingeräumt wurden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link260682A.html