Niedrigerer Sparerfreibetrag ab 2007 erfordert Umdenken
Der Sparerfreibetrag soll ab 2007 erneut deutlich reduziert werden. Bisher liegen diese Beträge für Singles bei 1370 € und 2740 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Ab dem nächsten Jahr werden Alleinstehende wohl noch über einen Freibetrag in Höhe von 750 € verfügen und bei den Paaren werden es 1500 € sein. Damit bittet der Fiskus Sparer dann deutlich früher zur Kasse als bislang. Diese Situation erfordert beim Sparen und Anlegen ein Umdenken. Sachsens Verbraucherschützer helfen Verbrauchern, diesbezüglich eine neue persönliche Strategie zu entwickeln.
„Auf die niedrigeren Sätze beim Sparerfreibetrag kommt auch weiterhin noch der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 € oben drauf“, informiert zunächst Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Doch das ist nur ein kleiner Trost. Bei einer einjährigen Anlage mit einem Zinssatz von 4 Prozent kassiert das Finanzamt ab nächstem Jahr bei Singles schon ab Anlagesummen von ca. 20.000 € mit. Bei Ehepaaren ist es entsprechend der doppelte Anlagebetrag. Die Produktauswahl spielt deshalb jetzt eine besonders wichtige Rolle.
„Wer heute für drei Monate Festgeld anlegen will, sollte daran denken, dass bei der Rückzahlung wahrscheinlich schon der niedrigere Sparerfreibetrag gelten wird “, gibt Hoffmann zu bedenken. Da könnte es sinnvoller sein, den Fälligkeitstermin noch vor Silvester zu legen. Für neue Investitionen verlieren Anlageformen mit Kapitalansammlung stark an Bedeutung. Darunter fallen beispielsweise Null-Kupon-Anleihen oder auch Bundesschatzbriefe Typ B. Schon bei einem Anlagebetrag von 4000 € fällt ein Single beim aktuellen Bundesschatzbrief Typ B (Ausgabe 2006/20) bei Fälligkeit im Jahr 2013 in die Steuerpflicht.
Eine Möglichkeit, den Freibetrag zu schonen, sind Anleihen mit niedrigem Zins, die mit einem hohen Abschlag auf den Rückzahlungspreis emittiert werden. Diese werden auch von deutschen Banken ausgegeben. Erfahrene Anleger können einen Blick auf Anleihen aus Entwicklungsländern werfen, auf die eine so genannte fiktive Quellensteuer angerechnet werden darf. Doch die Risiken, die mit solchen Anlagen einhergehen, sind unbedingt zu bedenken. Als warnendes Beispiel gelten die Argentinien-Anleihen, mit denen viele Privatanleger hohe finanzielle Verluste hinnehmen mussten. Wer langfristig fürs Alter vorsorgen will, ist auch aus steuerlichen Gesichtspunkten mit den so genannten Riesterrenten gut bedient. In der Ansparphase bleiben zum Beispiel bei einem Riester-Banksparplan die Erträge steuerfrei.
Einen Termin für eine persönliche Geldanlageberatung bei den sächsischen Verbraucherschützern kann man sich montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr unter der Rufnummer 0180-5-797777 (0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) geben lassen.
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