Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, vorher nachzufragen
Jedes Jahr im Herbst wird die Grippeschutzimpfung als wichtige Vorsorgeimpfung empfohlen, denn eine Grippe bzw. Influenza kann jeden erwischen. Nicht nur alte oder immungeschwächte Menschen können eine Infektion erleiden, sondern auch junge gesunde Menschen.
„Wer aber glaubt, dass die Kosten der Grippeschutzimpfung von jeder gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, irrt leider.“ informiert Ulrike Dzengel von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Stichprobenartig haben die sächsischen Verbraucherschützer mehr als die Hälfte der in Sachsen zugelassenen gesetzlichen Krankenkassen angerufen und festgestellt, dass einige Krankenkassen die Grippeschutzimpfung nicht uneingeschränkt für jede Altersgruppe tragen.
So gilt für die Grippeschutzimpfung als freiwillige Sachleistung der Krankenkassen, dass sie je nach Satzung gezahlt oder abgewiesen werden kann.
Positiv ist, dass alle großen Kassen die Grippeschutzimpfung für jedermann im Freistaat komplett übernehmen.
Die Kassen, die nicht uneingeschränkt die Kosten der Impfung übernehmen, wie beispielsweise die BKK firmus oder die BKK Shell/Life, berufen sich auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes. Das Institut empfiehlt die Grippeschutzimpfung für Patienten über 60 Jahre, für Patienten mit chronischen Grunderkrankungen sowie für Menschen, die ständig mit Publikum zu tun haben und für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen.
„Ratsam ist es deshalb, bei Unklarheiten bei seiner Krankenkasse anzurufen und nachzufragen, ob die Grippeschutzimpfung von ihr getragen wird“, empfiehlt die Verbraucherschützerin.
Ist die Grippeschutzimpfung eine Satzungsleistung der Krankenkasse, so ist dafür keine Praxisgebühr fällig. Seltsamerweise geben einige Kassen auf diese Frage eine andere Auskunft, wie die Verbraucherschützer bei ihrer Umfrage feststellen mussten.
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