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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

13.10.2006
Verbraucherschützer erfolgreich gegen Stadtwerke Leipzig

Richter entschieden: Klauseln dürfen Preiserhöhungen nicht nach freiem Belieben gestatten

„Mit dem heute vor dem Landgericht Leipzig ergangenen Urteil gegen die Stadtwerke Leipzig GmbH hat die Verbraucherzentrale Sachsen einmal mehr deutlich gemacht, dass wirksame Preisanpassungsklauseln auch für Gasversorger zu selbstverständlichen Spielregeln im Wettbewerb gehören“, sagt Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen.

So räumen die in den Sonderkundenverträgen (Bestpreis-Verträgen) verwendeten Preisänderungsklauseln den Stadtwerken Leipzig das Recht ein, den vereinbarten Gaspreis zu erhöhen, ohne dass hinreichend konkret Voraussetzungen und Umfang der Erhöhung geregelt sind.

„Ein Pokerspiel, bei dem viele Betroffene nicht mehr mitmachen wollen“, schätzt die Verbraucherschützerin ein. „Nicht zuletzt deshalb haben wir Klage erhoben und freuen uns nun über die verbraucherfreundliche Entscheidung der Leipziger Richter.“

Dieses Urteil ist ein weiterer kleiner Schritt auf dem Weg zu wirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bei anderen Energieversorgungsunternehmen. Eine Preisänderungsklausel muss Grund und Umfang der Erhöhung konkret festlegen, so dass der Kunde erkennen kann, unter welchen Voraussetzungen sich die Preise ändern können und nach welchen Kriterien der neue Preis berechnet wird. „Eine Preiserhöhung basierend auf unklaren oder schwammigen Formulierungen fördert eine Selbstbedienungsmentalität der Versorger, mit der Schluss sein muss“, sagt Bettina Dittrich.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link262282A.html