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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

23.10.2006
Wenn das Telefon nervt

Verbraucherzentrale Sachsen sammelt noch bis Ende November Daten lästiger Telefonwerber

Wie bestellt kommt bei einer Leipziger Familie wieder einmal genau zum Abendbrot der Anruf einer Firma, die ein telefonisches Angebot unterbreiten möchte. Nur um die Sache kurz zu machen, stimmt der Familienvater zu, dass die Telekommunikationsfirma TELE 2 Informationsmaterialien zu ihren neuen, angeblich so günstigen Tarifen zuschicken darf. Was dann kommt, ist aber ein „Willkommensschreiben als Neukunde“. So haben wir nicht gewettet, empören sich die Leipziger in mehreren Schreiben an TELE 2. Und sie müssen noch viel Schriftwechsel, auch mit der Telekom, in Kauf nehmen, um wieder rückgängig zu machen, was TELE 2 ohne ihre ausdrückliche Zustimmung veranlasst hatte.

Immer öfter erhalten Verbraucher Anrufe von Firmen, die sie gar nicht kennen und denen sie nie erlaubt hatten, ihre private Telefonnummer zu wählen. Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen kennt Hunderte solcher Beispiele: „Deshalb haben wir vor kurzem eine Aktion gestartet, in der wir Betroffene bitten, uns konkrete Daten solcher Störenfriede zu geben.“ Mehr als 60 Verbraucher meldeten sich bereits, entweder in unseren Beratungseinrichtungen, per E-Mail oder mittels Fragebogen auf der Homepage www.verbraucherzentrale-sachsen.de. Die Aktion „Kein Abschluss unter dieser Nummer“ läuft noch bis zum 30. November 2006.

„Wir wollen besonders hartnäckige Firmen aufspüren, die verbotene Telefonwerbung betreiben, um gegen sie zunächst durch Abmahnungen und bei weiteren Verstößen auch durch Unterlassungsklagen vorzugehen“, erklärt Bettina Dittrich. Schließlich ist unaufgeforderte Telefonwerbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seit mehr als zwei Jahren verboten.
Um wirksam etwas gegen solche Werbeanrufe unternehmen zu können, sind konkrete Informationen über den störenden Anrufer notwendig. Das sind Name des Anrufenden, Postanschrift der Firma und beworbenes Produkt. Auch das Datum und die Uhrzeit des Anrufs müssen notiert und der Verbraucherzentrale mitgeteilt werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link262942A.html